Guten Morgen!
Mein Chef möchte, dass wir jetzt zusätzlich zum normalen Jahersabschluss nocht Monatsabschlüsse machen.
Jetzt habe ich folgendes Problem bei der Buchung einer Rechnung
Rechnungsdatum: 02.05.2011
Leistungsdatum: 01.04.2011-30.04.2011
Rechnungseinang: 09.05.2011
Leistung: Stromlieferung
Nettobetrag: 45.520,00 €
Steuer: 8.648,80
Bruttobetrag: 54.168,80 €
Laut §15 UStG darf ich die Vorsteuer erst in dem Voranmeldezeitraum abziehen, in welchem mir die Rechnung zugeht.
Für mich bedeutet dies, dass die Vorsteuer in die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Mai kommt.
Für den Monatsabschluss ist es doch wichtig, dass der Aufwand in den Monat April gebucht wird.
Wie grenze ich jetzt den Aufwand ab?
Welche Konten muss ich nach SKR03 verwenden?
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.
BiBu81.
Mein Chef möchte, dass wir jetzt zusätzlich zum normalen Jahersabschluss nocht Monatsabschlüsse machen.
Jetzt habe ich folgendes Problem bei der Buchung einer Rechnung
Rechnungsdatum: 02.05.2011
Leistungsdatum: 01.04.2011-30.04.2011
Rechnungseinang: 09.05.2011
Leistung: Stromlieferung
Nettobetrag: 45.520,00 €
Steuer: 8.648,80
Bruttobetrag: 54.168,80 €
Laut §15 UStG darf ich die Vorsteuer erst in dem Voranmeldezeitraum abziehen, in welchem mir die Rechnung zugeht.
Für mich bedeutet dies, dass die Vorsteuer in die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Mai kommt.
Für den Monatsabschluss ist es doch wichtig, dass der Aufwand in den Monat April gebucht wird.
Wie grenze ich jetzt den Aufwand ab?
Welche Konten muss ich nach SKR03 verwenden?
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.
BiBu81.
Bearbeitet:
BiBu81 - 01.06.2011 08:40:11