Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Wirtschaftsjahr ist der 01.02.2011 - 31.01.2012
Ein Notebook wurde im Januar 2011 angeschafft für 667,58 €
Somit wurde das Notebook auch im Januar aktiviert und für einen Monat abgeschrieben.
Afa =18,58 €
Restwert zum 31.01.2011 =649,00 €
Nun wurde das Notebook allerdings im Februar zurückgegeben.
Der Buchhaltung wurde dies natürlich nicht mitgeteilt.
Im April erhielten wir dann eine Gutschrift über einen Betrag von 667,58 €
Da das Notebook nicht gebraucht wurde kann ich es somit also auch nicht abschreiben.
Nun ist die Afa aber im Jahresabschluss zum 31.01.2011 mit drin.
Wie würdet ihr diesen Fall buchhalterisch bearbeiten?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
BiBu81
Folgender Fall:
Wirtschaftsjahr ist der 01.02.2011 - 31.01.2012
Ein Notebook wurde im Januar 2011 angeschafft für 667,58 €
Somit wurde das Notebook auch im Januar aktiviert und für einen Monat abgeschrieben.
Afa =18,58 €
Restwert zum 31.01.2011 =649,00 €
Nun wurde das Notebook allerdings im Februar zurückgegeben.
Der Buchhaltung wurde dies natürlich nicht mitgeteilt.
Im April erhielten wir dann eine Gutschrift über einen Betrag von 667,58 €
Da das Notebook nicht gebraucht wurde kann ich es somit also auch nicht abschreiben.
Nun ist die Afa aber im Jahresabschluss zum 31.01.2011 mit drin.
Wie würdet ihr diesen Fall buchhalterisch bearbeiten?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
BiBu81
Bearbeitet:
BiBu81 - 15.07.2011 07:55:00