Buchung von Rechnungen aus Drittstaaten

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Buchung von Rechnungen aus Drittstaaten, Buchung von Rechnungen aus Drittstaaten in verschiedenen Szenarien
Liebes Forum,

nachdem ich nun nach längerer Recherche zu meinem obigen Thema keine passende Antwort im Netz gefunden habe, versuche ich es mal auf diesem Wege. Ich arbeite seit kurzem selbstständig (Umsatzsteuerabzugsberechtigt), möchte meine Buchhaltung zunächst selbst machen und verwende den Kontenrahmen SKR03. Ich kaufe gelegentlich Material u.a. in Drittstaaten (z.B. USA) ein, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind:

a) ich kaufe etwas von einem privaten Ebay-Händler und erhalte keine Rechnung.
b) Ich kaufe bei einem gewerblichen Händler und erhalte eine Rechnung MIT lokaler Umsatzsteuer.
c) Ich kaufe bei einem gewerblichen Händler und erhalte eine Rechnung OHNE lokaler Umsatzsteuer sowie ein paar Tage später eine Verzollungsrechnung von Fedex etc., in welcher die deutsche Einfuhrumsatzsteuer zzgl. diverser Gebühren in Rechnung gestellt wird.
d) Ich kaufe bei einem gewerblichen Händler und erhalte eine Rechnung von ihm OHNE lokale Umsatzsteuer, aber auch KEINE Verzollungsrechnung, z.B. weil es nicht im Zoll gelandet ist.

Ich tue mich gerade schwer damit, die richtigen Buchungssätze zu finden. Bisher hatte ich einfach die Warenrechnungen auf 4010 gebucht mit automatischen Buchungen der fälligen Einfuhrumsatzsteuer nach $13b auf 1577 (Abziehbare Vorsteuer 19%) und dem Gegenkonto 1787 (USt §13b 19%).

Nachdem ich nun die ersten nachträglichen Zolleingangsrechnungen erhalten habe und die zu zahlende Umsatzsteuer auf die Warenrechnungen auf Konto 1588 (bezahlte Einfuhr-USt) buchen wollte, bin ich stutzig geworden und glaube, dass obiges Vorgehen von mir doch nicht so einfach bzw. nicht richtig ist - denn mit der tatsächlichen Bezahlung der Zolleingangsrechnungen und dem tatsächlichen Geldabfluss vom Konto (inkl. Umsatzsteuer!) hätte ich ja dann quasi einmal Umsatzsteuer zu viel gezahlt - zumindest taucht dieser Posten 1588 bei den Ausgaben auf (ohne entsprechendes Gegenkonto bei den Einnahmen) und schmälter den Gewinn, was die Umsatzsteuer ja eigentlich als durchlaufender Posten nicht dürfte. Im Normalfall wird bei der Buchung der Wareneingangsrechnung ja die Umsatzsteuer fiktiv bezahlt und gleich wieder auf dem Gegenkonto angerechnet. Was mache ich falsch?

Ich hoffe, das Problem ist verständlich, über Eure Hilfe zur Buchung der obigen 4 Fällen wäre ich sehr dankbbar!
Du solltest dir vielleicht doch überlegen, die Buchhaltung durch einen Profi machen zu lassen oder schnellstens das notwendige Wissen über Kurse etc. aneignen. Hier für konkrete Sachverhalte Buchungssätze vorzugeben, würde gegen das Verbot der steuerlichen Beratung in einem Forum verstoßen.

Allgemein:
1) ohne Rechnung keine Buchung. Also mindestens eine Quittung verlangen (Grundsatz in der Buchhaltung: keine Buchung ohne Beleg).
2) Ohne Rechnung keinen Vorsteuerabzug - die Vorsteuer muss offen auf der Rechnung ausgewiesen sein - neben anderen Sollbestandteilen, siehe § 14 UStG, dort ist alles aufgelistet, was eine Rechnung enthalten muss, damit man Vorsteuer ziehen kann.
3) Bei Rechnungen ohne lokale Umsatzsteuer musst du prüfen, ob ein Hinweis auf Reverse Charge vorhanden ist (also Übergang der Steuerschuldnerschaft), so dass du Umsatzsteuer berechnen musst und gleichzeitig Vorsteuer ziehen darfst. Das kann auch Rechnungen aus Drittländern betreffen.
4) Einfuhrumsatzsteuer ist eine besondere Form der Umsatzsteuer - dafür gibt es ds Konto 1588 im SKR 03.
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