Lebensmittel Einkauf in Rumänien

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Lebensmittel Einkauf in Rumänien, Wie wird das richtig gebucht?
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Brauche bitte Hilfe,
wie verbucht man für ein Lebensmittel Geschäft den Wareneingang aus Rumänien? Rumänien hat anderen Steuersatz als Deutschland.
Habe bereits beim FA und beim Zoll nachgefragt, keiner sagt was Sache ist.
B i t t e   h e l f t   m i r  :wink1:
Ich habe meine Zweifel, dass die Lieferung in Rumänien der MwSt unterliegt. Möglicherweise handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist.

Unterstellt, dass die geschilderte Versteuerung in Rumänien zutreffend ist, darf die Vorsteuer NICHT in Deutschland gezogen werden. Der Unternehmer müsste ins rumänische Vergütungsverfahren gehen.
warum sollen Lebensmittel hier in D als Ausgabe abgesetzt werden?

Geschäft ist in D? Und verkauft was?
Augen auf:

Zitat
Benchy schreibt:
wie verbucht man für ein Lebensmittel Geschäft den Wareneingang

:D
Zitat
margarete schreibt:
warum sollen Lebensmittel hier in D als Ausgabe abgesetzt werden?

Geschäft ist in D? Und verkauft was?

Es handelt sich um ein Lebensmittelgeschäft das rumänische Lebensmittel und sonstige Artikel aus Rumänien verkauft.
Hallo,

Rumänien ist Mitglied der europäischen Gemeinschaft.
Daher handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Eingangsrechnung sollte eine Ust. ID Nummer haben, zu
Erkennen an dem Zeichen TVA. Die muss auf der Rechnung angegeben sein. Ebenso sollte die Umsatzsteuer ID des Käufers angegeben sein
und der Hinweis, dass die Lieferung beim "Verkäufer" steuerfrei behandelt wurde.
Die Rechnung muss grundsätzlich zweifach ausgestellt sein.

Der deutsche Unternehmer, der die Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet bezieht, berechnet für seine Einkäufe die Umsatzsteuer.
Diese schuldet er dem Finanzamt. Er muss den Erwerb in einer Summe in seiner Umsatzsteuervoranmeldung gesondert ausweisen.
Gleichzeitig kann er den Vorsteuerabzug beanspruchen; die berechnete Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb wird als
"Vorsteuer" aus innergemeinschaftlichen Leistungen" in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen. (Zitat Finanzbuchführung 2 edumedia)

3425 innergemeinschaft. Erwerb 19% an 1620 Verbindlichkeiten aus L:L: oder Kreditorenkonto
1574 Vorsteuer aus innergemeinschaftl. Erwerb. 19% an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftl. Erwerb 19%

Bestimmungsland ist Deutschland, der Erwerb ist umsatzsteuerpflichtig. Der Unternehmer muss die auf den Erwerb entfallene Umsatzsteuer
(= Erwerbssteuer) selbst ausrechnen; diese ergibt sich nicht aus der Rechnung. Der Unternehmer kann die auf den innergemeinschaftlichen
Erwerb entfallene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. (Zitat Finanzbuchhaltung 2 edumedia.)

Also so stehts in den Büchern. Hoffe etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Fachkraft,

Vielen Dank, hoffe ich bekomme es jetzt hin.
Gruß Manuela
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