Verkauf und Entnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter

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Verkauf und Entnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter
Liebes Forum  :)  :)

ich habe eine Weile gegoogelt aber merkwürdiger Weise kommt zu dem Thema nichts.

Ich habe letztes Jahr online ein Mobiles Telefon (Festnetz) gekauft und als Geringwertiges Wirtschaftsgut gebucht.
Dieses Jahr ist es kaputtgegangen und ich habe vom Händler den vollen Kaufpreis zurückerhalten.

Auf welches Konto buche ich das ? (Ich nutze den SKR03).

Bei der Gelegenheit auch die Fragen
Wie buche ich den Verkauf eines GWG ?
Und wie, wenn ich es entnehme ?

Liebe Grüße

Kerstin
Hallo Kerstin,

die Gutschrift im aktuellen Jahr würde ich als sonstigen betrieblichen Ertrag ansehen und verbuchen.

Bei einem Verkauf aus dem Anlagevermögen wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Restbuchwert ermittelt und als Ertrag, bzw. Aufwand aus dem Abgang des Anlagevermögens verbucht. Bei Entnahmen funktioniert das ähnlich: Dabei gibt es aber keinen Verkaufspreis, sondern einen Teilewert/Zeitwert - also quasi das was man für das Anlageobjekt normalerweise noch bezahlen würde.

-> Das klappt aber natürlich nur, wenn das Anlageobjekt noch einen Restbuchwert hat und nicht bereits voll abgeschrieben ist.

VG
Vielen Dank für deine Antwort. :D

So ist es bei einem echten Anlagegut, das über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Wie man das bucht weiß ich eigentlich.

Ich meine Geringwertige Wirtschaftsgüter die in einem Folgejahr verkauft werden. Da gibt es ja keinen Restwert mehr. Wie buche ich den Erlös ?

Ich habe an das Konto "8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)" (SKR03)  gedacht.
Aber es gibt ja keine Anlagenabgänge, und das Konto "2315 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" bleibt leer.

Nimmt man dann vielleicht ein anderes Erlöskonto ?

Liebe Grüße
Hallo Kerstin,

Du sagst es ja bereits: Das Handy hat keinen Restwert mehr, es ist bereits voll abgeschrieben. Es existiert nicht mehr. Buchhalterisch gesehen.

D.h. ein Verkauf ist kein Erlös aus dem Verkauf von Anlagenobjekten, sondern ein sonstiger Erlös. Hättest Du das Handy im letzten Jahr verkauft, wo es noch einen Wert hatte, dann wäre dass das richtige Konto gewesen. Nun ist das Handy aber bereits voll abgeschrieben - und darüberhinaus ist es ja eigentlich auch gar kein Verkauf von dem wir hier reden, sondern eine erhaltene Zahlung auf Grund einer Rückgabe.

So verwendest Du also besser das Konto welches bei euch für "Sonstige betriebliche Erlöse" verwendet wird.

VG
Vielen Dank für die Antwort.
Das Mobilteil (übrigens kein Handy, sondern für Festnetz, was allerdings nicht entscheidend ist) existiert buchhalterisch ja schon in der GWG-Liste. Soviel ich weiß gibt es ein Konto "Sonstige betriebliche Erlöse" eigentlich auch nicht (mehr).

Bist du wirklich ein Buchhalter, wie dein Nutzername andeutet ? Oder wie ich auch Hobbybucher ?
Ich würde gerne noch eine zweite Meinung dazu hören. Es gibt nämlich auch einige, die sagen, man muss es auf Konto "8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)" (SKR03) buchen. Bei Google findet man dazu leider nichts.
Liebe Grüße
Kerstin  :D
Also wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, gilt das natürlich auch für Verkäufe des Anlagevermögens. Üblicherweise bleiben Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Betrag von 1,00 EUR darin stehen (Erinnerungswert). Beim Verkauf kannst Du also dann diesen EUR ausbuchen und den Erlös mit Umsatzsteuerschlüssel 19% auf das entsprechende Ertragskonto buchen.

HIer hast Du ein paar Beispiele von der DATEV:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjnmOjLqML5AhUSXvEDHX2SCEgQFnoECEEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.datev.de%2Fdnlexom%2Fv2%2Fcontent%2Fdocuments%2F0906021%2Fpdf&usg=AOvVaw1kwpkUaljsVCutM1kk0uBN
Sorry - Nachtrag
Habe das mit GWG überlesen. Würde ich in dem Fall als sonstige betriebliche Erträge buchen - wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist natürlich mit Umsatzsteuerschlüssel.
Hallo Kerstin,

bei mir ist das Hobby und Beruf.  :D

Der Knackpunkt ist hier einfach, dass alle davon ausgehen, dass sich das Gerät noch im Anlagenspiegel befinden würde. Dann wäre das genannte Konto richtig. Falls dem aber nicht der Fall ist, muss auch ein anderes Konto genommen werden. Hinzu kommt, dass das hier ja eigentlich auch kein wirklicher Verkauf ist.

Mein Problem ist nur, dass ich mich im SKR 03 nicht so gut auskenne, daher kann ich Dir nur sagen wie ich das buchhalterisch abwickeln würde und nicht auf welchen Konten das landen würde. Die sonstigen betreiblichen Erträge gbt es auf jedem Fall im SKR 04.

VG
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