Vorheriges Sponsoring durch Corona als Spende

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Vorheriges Sponsoring durch Corona als Spende
Hallo,

ich habe einen Mandanten der einen Sponsoringvertrag mit einem Verein hatte, dieser jedoch nicht komplett eingehalten wurde wegen Corona. Den Restbetrag von 150€ netto hat er jedoch nicht zurück bekommen, sondern er hat die 150€ netto gespendet.

Ich habe das nun in SKR04 so gebucht:
Kreditor an 906600 mit 178,50€

6393 an Kreditor 178,50€

Ist das so richtig, falsch oder kann man so machen? Ich kenne leider keine andere Möglichkeit wie das noch ginge.
Apropos, er ist Bilanzierer.

Vielen Dank!
Welche Gegenleistung wurde im Sponsoringvertrag vereinbart, die dann nicht erbracht wurde. Und wie wurde das vorher gebucht?
Der Mandant hat eine Leistung erbracht und der Verein im Gegenzug Loge etc. (ohne näher eingehen zu wollen).
Rechnung von Mandant an Verein wurde mit Kreditor an 4400 gebucht und die Rechnung von dem Verein mit 906600 an Kreditor (beides an den Kreditor, sodass es sich ausziffern kann).

Deshalb dachte ich mir, dass ich den Betrag, den er eigentlich erstattet bekommen hätte, wieder Brutto gegen den Kreditor buchen muss, weil er es faktisch zurück bekommen hat. Anstatt eine Auszahlung hat er diese gespendet und deshalb bin ich auf die beiden oben genannten Buchungssätze gekommen.
Für mich ergibt das auch Sinn, aber ich weiß nicht, ob das für Aussenstehenden auch Sinn ergibt bzw. so buchen darf. Ich bin leider noch nicht so lange ausgelernt. :/
Zitat
dotic schreibt:
Deshalb dachte ich mir, dass ich den Betrag, den er eigentlich erstattet bekommen hätte,

Welche Erstattung, wenn alles ausgeziffert ist? Woraus ergibt sich dieser Betrag?
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
dotic schreibt:
Deshalb dachte ich mir, dass ich den Betrag, den er eigentlich erstattet bekommen hätte,
Welche Erstattung, wenn alles ausgeziffert ist? Woraus ergibt sich dieser Betrag?

Er hätte, durch die nicht erbrachte Leistung seitens des Vereins, eine Erstattung von 178,50€ Brutto bekommen.
Er hat quasi auf die Erstattung verzichtet und stattdessen die 178,50€ gespendet.
Im Normalfall hätte er also wohl eine Gutschrift vom Verein erhalten die ich dann mit Kreditor an 906600 mit 178,50€ gebucht hätte.
Die Erstattung wäre irgendwann auf seinem Bankkonto aufgetaucht und ich hätte das dann einfach mit 1800 an Kreditor buchen können und es hätte sich wieder ausgeziffert.
Aber er bekam keine Erstattung, sondern die Spendenquittung.
Aus diesem Grund habe ich die Buchung "1800 an Kreditor" abgewandelt zu "6393 an Kreditor".

Die Buchung ziffert sich auch wieder aus. Ich möchte bei diesem Fall nur sicher gehen, ob dies so möglich ist bzw. überhaupt zulässig oder ob es gar eine elegantere Lösung gegeben hätte/gibt. Von meiner Logik dürfte der Buchungssatz keine Probleme bereiten. Vorsteuer habe ich auch wieder gegen gebucht die er dann natürlich wieder zurück zahlen muss.
Sie haben einen Mandanten? Sind was? Stb oder Buchhalter oder??
Zitat
margarete schreibt:
Sie haben einen Mandanten? Sind was? Stb oder Buchhalter oder??
Einen Mandanten den ich betreue.
Das beantwortet meine Frage jedoch nicht.
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