
Der
Lebenslauf spielt bei
Personalentscheidungen nach wie vor eine entscheidende Rolle. Personaler*innen wünschen sich klar strukturierte und informative Lebensläufe. Jobsuchende sollten sich in ihrer Vita daher auf
relevante Angaben beschränken. Doch was gehört in den Lebenslauf und was nicht? Der internationale Fachkräftedienstleister Robert Half gibt in seinem Blog Antwort auf die vier wichtigsten Fragen beim Abfassen eines Lebenslaufs:
1. Auf welche Inhalte im Lebenslauf kommt es an?
Der
Lebenslauf ist bei den meisten Bewerbungsverfahren Pflicht. Viele Personaler*innen gewichten ihn sogar stärker als das
Anschreiben, erklärt Autorin Christina Holl im Blog von Robert Half. Der Lebenslauf fasst übersichtlich und in Kurzform
wesentliche Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerber*innen zusammen. Diese kompakte und schnell erfassbare Darstellung ist besonders in Unternehmen gern gesehen, die sehr viele Bewerbungen erhalten. Bewerber*innen sollten den
Lebenslauf auf die Erfordernisse der gewünschten Position zuschneiden. Was mit der angestrebten Stelle nichts zu tun hat, gehört nicht in die Vita. „Bei einer Bewerbung auf eine Controller-Stelle spielen Erfolge als Cocktail-Mixer nur dann eine Rolle, wenn Sie dort den Einkaufsprozess maßgeblich verändert und dadurch Kosten gesenkt hätten“, schreibt Holl in Ihrem Blogbeitrag.
2. Wie weit zurück sollte der Lebenslauf reichen?
Bei Schulbildung reicht der Hinweis auf weiterführende Schulen beziehungsweise auf den
höchsten erreichten Abschluss. Berufliche oder nebenberufliche
Weiterbildungen gehören nur in den Lebenslauf, wenn sie für die Stelle relevant sind und nicht lange zurückliegen. Jüngere Menschen können beispielsweise
Schulpraktika oder
Auslandsaufenthalte während des Studiums nennen, die inhaltlich zur angestrebten Stelle passen. Erfahrene Fachkräfte beschränken Sie sich besser auf die letzten wichtigen Stationen im Berufsleben. "Auf jeden Fall aber sind aktuelle Entwicklungen in Ihrem Werdegang wichtiger als Ereignisse, die bereits Jahrzehnte zurückliegen", erklärt Holl im Blog von Robert Half.
3. Muss man im Lebenslauf alle Arbeitgeber angeben?
Unwichtige oder kurze Beschäftigungen können Bewerber*innen unerwähnt lassen, wenn dadurch keine Lücken im Lebenslauf entstehen. Solche Lücken ziehen im Vorstellungsgespräch stets Fragen nach sich. "Auf keinen Fall sollten Sie dann weiße Flecken in Ihrem Lebenslauf verschweigen. Personaler*innen sind darauf geschult, Brüche in Werdegängen zu erkennen", warnt Christina Holl. Bewerber*innen sollten sich ihre
Antworten vorher zurechtlegen und immer bei der Wahrheit bleiben.
4. Was gehört nicht in den Lebenslauf?
Wer die Personalabteilung mit einer möglichst umfangreichen Vita beeindrucken möchte, erreicht oft das Gegenteil: Die Bewerbung wandert im Zeitdruck auf den Absagen-Stapel. Christina Holl rät, folgende Angaben im Lebenslauf besonders kritisch zu prüfen:•
- Persönliche Angaben, die über wichtigsten Kontaktmöglichkeiten hinausgehen, können entfallen. Hobbys gehören nur in den Lebenslauf, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem Jobprofil stehen.
- Ungenaue Zeitangaben zu beruflichen Etappen machen keinen guten Eindruck und führen nur zu Irritationen. Zeitangaben sollten auf den Monat genau sein. Neben der Jobbezeichnung sollten Tätigkeiten oder wichtige Projekte erwähnt werden.
- Ein allzu kreatives Layout führt zur Verwirrung und erschwert das Lesen. Klare Überschriften, Spalten und ausgewählte Fettungen. Sie verleihen dem Lebenslauf Struktur und heben wichtige Stellen hervor.
- Begriffe wie "Selbstfindungsphase" sollen Lücken im Lebenslauf füllen, wirken aber eher wie eine Verlegenheitslösung. Bewerber*innen sollten Unterbrechungen im Lebenslauf lieber konkret begründen.
Erstellt von (Name) W.V.R. am 05.01.2022
Geändert: 22.07.2022 11:20:00
Autor:
Wolff von Rechenberg
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
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