Hallo, möchte mich in Eure Disskussion einmal einklinken, mit folgenden Anliegen habe 2006 den Gesamtkurs Finanzbuchhalter abgeschlossen, Buchführung, Bilanzierung, Kosten und Leistungsrechnung, betriebliches Steuerrecht, Recht und Finanzen, EDV Finanzbuchhaltung die Gesamtnote ist gut mit 87 Punkten. Seitdem mache ich für unserer Unternehmen die Buchführung und Lohnabrechnung mit Jahresabschluss Bilanz, Ende 2007 legte ich auch noch einen Kurs mit Lohn und Gehaltsabrechnung nach, diesen legte ich mit sehr gut ab. Eigentlich darf ich keinen Jahresabschluss machen weil ich ja kein Bilanzbuchhalter bin da es aber das Unternehmen meines Mannes ist tun wir es aber mit guten Erfolg trotzdem. Jetzt kommt meine Frage würde ich denn die Zugangsvoraussetzungen für den Bilanzbuchhalter erfüllen? Wo kann ich mich da erkundigen( Arbeitsagentur. IHK) könnt Ihr Kurse empfehlen weiß jermand ob man Fördergelder bekommen kann zb. IWiN Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen. Meine Kinder sind jetzt groß 16 und 12 und ich bin leider schon 46 Jahre alt würde es mir durchaus zutrauen! Den Jahresabschluss dürfte ich dann ganz offiziell erstellen und vielleicht würden sich daraus noch andere Möglichkeiten erstellen
Bitte um Tipps Danke Liebe Gruß Utebeate Ach so wir sind eine Einzelunternehmen in dem nur 3 Leute beschäftigt sind und Bilanzierungspflichtig!
lt. IHK-Vorschrift benötigt man neben Buchhaltungskenntnissen (scheinst ja ein paar zu haben :wink: ), z. B. eine kaufmännische Ausbildung plus 3 Jahre im Rechnungswesen Berufserfahrung oder 6 Jahre Berufserfahrung für diejenigen, die keine kaufm. Ausbildung haben.
Fördergelder kann man - je nach Bundesland - unterschiedliche beantragen. Was glaube ich immer geht, ist die Beantragung von Meister-BAFöG! Die Kurse haben auch verschiedenen Akkreditierungen mit denen man beim Arbeitsamt gute Chancen auf Förderung vermuten darf.
Hallo Nele, hilft mir jetzt nicht wirklich weiter weiß nicht ob ich mit meinen Berufskenntnissen die Zulassung zur Prüfung bekommen würde habe noch einmal einen eigenen Beitrag geschrieben würde ihn auch gern dort diskutieren.
Aber solange du im Rechnungswesen (nachweislich) arbeitest, hast du doch die Voraussetzungen erfüllt! Und die drei Jahre kannst du sogar noch bis zum Prüfungsbeginn erfüllen. Also wenn die Prüfung in zwei Jahren ist, musst du erst ein Jahr Berufserfahrung dort vorweisen können, um zugelassen zu werden.
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