Erstellung einer Steuererklärung eines angestellten Buchhalters erlaubt?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
Erstellung einer Steuererklärung eines angestellten Buchhalters erlaubt?
Hallo,

letztes Jahr hat mein Chef seine Steuererklärungen von einem Steuerberater machen lassen. Dieses Jahr hat er ein Verfahren am Hals und daher knapp bei Kasse. Nun soll ich (Minijobber für Büro und  Buchhaltung) die EÜR und die Umsatzsteuererklärung für meinen Chef erstellen. Die anderen Erklärungen will er dann selber ausfüllen. Darf ich das so machen? Bin leider im Netz nicht fündig geworden. Für Infos, mit evtl. gesetzlichen Hintergrund, wär ich dankbar!

Gruß
Biggi
Hallo,

da hier ein Angestellten-Verhältnis vorliegt, würde ich die Erstellung der USt.Erklärung als unproblematisch ansehen. Die EÜR ist ein Teil der privaten Steuererklärung. Hier würde ich einen Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz sehen, es sei denn, dies würde unentgeltlich erbracht werden und dein Chef ist ein Angehöriger i.S. vono §15Abgabenordnung.

Gruß
Bilibu
Hallo Bilibu,
Zitat
Die EÜR ist ein Teil der privaten Steuererklärung
Woraus schließt Du das?
Und warum soll ein angestellter Buchhalter nicht die EÜR für ein Unternehmen erstellen?

Würde mich wirklich interessieren.  :)
Hallo,

Zitat
Und warum soll ein angestellter Buchhalter nicht die EÜR für ein Unternehmen erstellen?

Weil das Steuerberatergesetz dies verbietet  ;)

Zitat


§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.

Erlaubt sind:
Zitat
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Also für den Jahresabschluss bitte immer den Steuerberater ranholen.

MfG
M.
Hallo,

die Umsatzsteuererklärung ist unproblematisch, da du für das Unternehmen tätig bist und diese im Rahmen dieser Tätigkeit ausgeführt wird.

Unterscheiden würde ich allerdings zwischen dem Begriff Gewinn- und Verlustrechnung, also dem Jahresabschluss
(das ist das Ding was gebunden zum wird und in den Unterlagen des Unternehmens bleibt)

und

der EÜR  
(dem Formular vom Finanzamt)

Das Formular EÜR gehört zur ESt-Erklärung und darf nicht von anderen Personen als dem Stpfl.(Ausgesprochen wird das übrigens Stipfel :green2:) oder einem Steuerberater erstellt werden. Der Jahresabschluss darf von jedem Unternehmen selbst erstellt werden und natürlich auch von Angestellten des Unternehmens.

Hier ist also beim Übertragen der Daten ins EÜR-Formular Schluss.

Grüße
Interessanter Aspekt  :o
In einer Kapitalgesellschaft darf ich aber doch, als angestellter Buchhalter, ALLE Steuererklärungen erstellen,
ohne Probleme mit §5 zu bekommen.
Hallo,

ja, in einer Kapitalgesellschaft gehen alle Steuererklärungen. Aber die Steuererklärungen der Gesellschafter gehören nicht dazu. Was bei den einen die EÜR ist, ist bei den anderen KAP.

Grüße
Hallo,

recht informativ ist sicherlich das BFH Urteil vom 25.04.1995 Az.: VII R 86/94. Kurz gefasst, mal ein paar Auszüge:

"Nach den tatsächlichen Feststellungen und der fehlerfreien rechtlichen Würdigung des FG ist die Klägerin im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses als Angestellte für ihren Arbeitgeber E tätig geworden. Dasselbe gilt für das vom FG angeführte Arbeitsverhältnis zu R. Auch das FA hat hinsichtlich der Tätigkeit der Klägerin für E, auf die sich die Untersagungsverfügung bezieht, das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht in Abrede gestellt. Nach den vorstehenden Ausführungen liegt demnach, da die Klägerin als weisungsgebundene Angestellte für E tätig ist, mangels Geschäftsmäßigkeit (Selbständigkeit) ihrer Tätigkeit eine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 5 Abs. 1 StBerG nicht vor. Das gilt für den gesamten Bereich des unselbständigen Beschäftigungsverhältnisses. Da dem Angestellten die Hilfeleistung in Steuersachen für seinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht verboten ist, kann nicht nach der Art der steuerlichen Hilfeleistung unterschieden werden. Wenn sich -- wie im Streitfall -- das Beschäftigungsverhältnis nicht nur auf die Bearbeitung der betrieblichen, sondern auch auf die der privaten Steuerangelegenheiten des Arbeitgebers (Unternehmers) erstreckt, ist der Angestellte im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses auch zur steuerlichen Hilfeleistung hinsichtlich der Personensteuern seines Arbeitgebers befugt.

Der Arbeitgeber, der sich zur Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten eines Arbeitnehmers bedient, dessen steuerrechtliche Kenntnisse und Fähigkeiten er sowohl vor der Einstellung als auch im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses überprüfen bzw. überwachen kann, bedarf nicht in gleichem Maß des staatlichen Schutzes vor unsachgemäßer Beratung wie in den Fällen der (gelegentlichen) Inanspruchnahme steuerlicher Hilfeleistungen durch einen selbständig Tätigen. Entsprechend dazu sind etwaige fehlerhafte steuerliche Beratungsleistungen eines Angestellten -- ebenso wie Fehler des Arbeitgebers selbst -- auch für die Finanzverwaltung, da sie jeweils nur ein bestimmtes Steuerrechtsverhältnis betreffen, eher hinnehmbar als eine geschäftsmäßig (selbständig) ausgeübte unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen durch einen hierzu nicht Befugten, die regelmäßig die Angelegenheiten mehrerer Steuerpflichtigen betrifft."

Auch das ist interessant:

"Wäre die Auffassung des FG zutreffend, so würde es angestellten Bilanzbuchhaltern unmöglich gemacht, ihren Beruf, für den sie ausgebildet und geprüft worden sind, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auszuüben. Diese Betrachtungsweise wäre mit der durch Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierten Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren. Auch die Fertigung der Einkommensteuererklärungen für E und das gelegentliche Tätigwerden der Klägerin gegenüber dem FA als Bevollmächtigte des E (Einspruchsschreiben, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) erfüllt für sich allein gesehen nicht den Mißbrauchstatbestand i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 2 StBerG, soweit die Klägerin diese Tätigkeiten im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat."

Schon alles sehr interessant. Dann sähe ich jetzt als einziges Problem noch den Umstand, dass man Ausgaben im Zusammenhang mit persönlichen ESt-Erklärungen (Mantelbogen etc.) weder als Betriebsausgaben noch als Sonderausgaben abziehen kann, aber da würde eine Privatentnahme in Höhe der Selbstkosten (Arbeitsstunden + SV-Beiträge zzgl. 19 % USt) wohl schon genügen.
Bearbeitet: Lorgar - 03.05.2012 22:52:21
Hallo Logar,

danke für den sehr informativen Beitrag und willkommen im Forum!

Gruß, Buchi
Hallo Lorgar,

vielen Dank, dass du den Beitrag gepostet hast  :D
Das ist ja kein Wunder, dass nur noch wenige den Überblick behalten..

MfG
M.
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Controller (w/m/d) in Voll- oder Teilzeit
Die Max-Planck-Stiftung engagiert sich für friedvollen Wandel, nachhaltige Entwicklung und die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit. Durch Mediation, juristische Beratung sowie Aus- und Weiterbildungen unterstützt sie Staaten, die ihre Rechtssysteme grundlegend reformieren und ihre Institutionen stär... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) in der Buchhaltung
Das Institut für Zeit­geschichte München–Berlin (IfZ) ist eine selbst­ständige außer­universitäre Forschungs­ein­richtung, die die gesamte deutsche Geschichte des 20. Jahr­hunderts bis zur Gegenwart in ihren euro­päischen und globalen Bezügen erforscht. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemein­... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Planung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilien­unternehmen des Bundes, das die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deut... Mehr Infos >>

Kreditoren-Buchhalter/in, m,w,d (Vollzeit, 38 h pro Woche)
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Unternehmensplanung & Fachadministration im Fach- und Unternehmenscontrolling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Finance Advice Expert – Cost Management Advisor (w/m/d)
Du denkst strategisch, hinterfragst kritisch und bringst komplexe Sachverhalte auf den Punkt? Perfekt! In unserem Team bist Du nicht nur Zahlenversteher, sondern auch Challenger – mit direkter Sichtbarkeit bis ins Board und (Senior) Management. Wir leben eine Kultur auf Augenhöhe, in der ... Mehr Infos >>

Betriebswirt / Volkswirt / Industriekaufmann als Controller / Referent Controlling Finance Medizintechnik (m/w/d)
RAUMEDIC entwickelt mit rund 1.200 Mitarbeitenden Lösungen für das Leben. Um die Diagnose und Therapie von Erkrankungen zu verbessern, konzentrieren wir uns auf kunststoffbasierte Lösungen für die medizinische und pharmazeutische Anwendung sowie auf Produkte zur intensivmedizinischen Versorgung. Mehr Infos >>

Kaufmännischer Risikomanager / Corporate Risk Manager*in
Willkommen bei der Universitätsmedizin Greifswald – dem Ort, an dem Innovation auf Tradition trifft und gemeinsam die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestaltet wird. Wir sind stolz auf unser vielfältiges Team von Fachkräften, das sich leidenschaftlich für exzellente Patientenversorgung, Forschu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>