Fahrtkosten ohne ausgewiesene MwSt. weiterberechenen aufgrund von § 4 Nr. 22a UStG?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Fahrtkosten ohne ausgewiesene MwSt. weiterberechenen aufgrund von § 4 Nr. 22a UStG?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine Firma veranstaltet kommerzielle Fachkonferenzen. Nun hat bei einer diser Veranstaltungen ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts einen Vortrag gehalten und dieses Institut reicht mir nun eine Fahrtkostenabrechnung ein über 250 Euro für eine Bahnfahrt und 129 Euro Hotelübernachtungskosten des Referenten zur Erstattung ein. An der Rechnung hingen Kopien der entsprechenden Belege. Auf den angehängten Belegen waren die 250 Euro Bahnfahrkarte sowie die 129 Euro Hotelrechnung natürlich inkl. MwSt. ausgewiesen.
Doch diese Belege darf ich ja nicht verwenden, da es sich um Kopien handelt.
Soweit ist alles klar und richtig.
Auf der Rechnung des Fraunhofer Instituts wird uns nun jedoch der Gesamtbetrag in Höhe von 379 Euro berechnet und dort steht der Zusatz gechrieben: Dieser Betrag ist umsatzsteuerfrei nach § 4 22a UStG.
Das kann doch so nicht richtig sein, oder verstehe ich da etwas fasch?
Das bedeutet doch, dass das Fraunhofer-Institut von mir die kompletten 379 Euro bekommt und mithilfe der Originalrechnungen sich die Steuer als Vorsteuer auch zusätzlich nochmal vom Finanzamt holen kann. Aber selbst wenn das Fraunhofer-Instituts evtl. wegen seiner Gemeinnützigkeit die Vorsteuer niht ziehen kann, bedeutet das für mich, dass ich die ja in den Betrgen enthaltene Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann, wa sich so nicht akzeptieren möchte.
Obwohl ich der Dame vom Fraunhofer-Institut das so erklärt habe, schreibt sie mir heute:
"wir können leider keine Rechnung inkl. MWST ausstellen.
Gemäß § 4 Nr. 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze aus Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art, die von gemeinnützigen Einrichtungen erbracht werden, umsatzsteuerfrei. Bei den dazugehörigen
Aufwendungen darf keine Vorsteuer gezogen werden"
Kann mir jemand erklären, warum ich für Fahrtkosten von Referenten gemeinnütziger Einrichtungen, die Vorteuer nicht ziehen kann?
Es handelt sich doch mehr oder weniger nur um weitergereichte Rechnungen.
Verstehe ich hier etwas falsch oder die Dame des Instituts?

Lieben Gruss,
Steffi
Hi,

Kein Mitarbeiter von ihrer Firma hat weder mit der Bahn
gefahren noch im Hotelzimmer gewohnt. Deshalb kann auch ihr Unternehmen keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Es handelt sich um eine steuerfreie Sonstige Leistung seitens diesen Instituten.
Wirklich? Diese Leistung erbringt aber doch die Bahn bzw. das Hotel und nicht das Institut. Beim Vorragshonorar verstehe ich, dass das dann umsatsteuerfrei ist,, aber bei den Reisekosten? Das müsste doch für das Institut ein Durchlaufender Posten sein. Könnte das Institut, wenn es schon selbst keine MwSt. ausweisen kann, mir nicht die Originalbelege mit seiner Abrechnung schicken? Dann könnte ich doch die Vorsteuer damit ziehen, oder nicht?
Ich bin total verwirrt. Ich habe seit 20 Jahren jedes Jahr Reisekostenabrechnungen von 50 Referenten. Und bisher immer entweder eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. oder eine Abrechnung mit Originalbelegen bekommen (auch von gemeinnpützigen Instituten). Und jetzt sowas? Wennd as jetzt häufiger vorkommt, muss ich ja das Referentenreisekostenbudget um 19% anheben...das kann doch nicht sein.
Die Bahn erbringt die Leistung an das Institut und nicht an sie. Sie sind nicht der Leistungsempfänger dieser Leistung, sondern das Institut. Deshalb ist der Vorsteuerabzug nach 15 Abs.1 UstG ausgeschlossen. Die Weiterberechnung der Kosten ist nicht mit den durchlaufenden Posten zu verwechseln. Bei der Weiterberechnung handelt es sich um zwei separaten steuerlichen Vorgänge. Die Leistung des Instituts ist eine einheitliche Leistung, die umsatzsteuerfrei ist. Bei Verauslagung handelt es sich um die durchlaufenden Posten: wenn jemand die Rechnungen bezahlt, die an sie ausgestellt sind. Dann kann man die Vorsteuer ziehen.
PS: Wenn sie die Vorsteuer für die Belege von gemeinnützigen Vereinen geltend gemacht haben, dann haben sie die Steuern hinterzogen.
Genauso ist es.

Im Normalfall würden Sie nicht erfahren, wie sich der mit dem Referenten vereinbarte Preis für das Abhalten des Vortrags zusammensetzt und welche Kosten darin enthalten sind. Nur weil Sie zufällig vereinbart haben, dass dieser Preis genau der Höhe der nachgewiesenen Reisekosten entspricht, berechtigt das nicht zum Vorsteuerabzug.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Payroll Manager (m/w/d)
Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren rund 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir Begegnungsplattformen, auf denen man aus nächster Nähe Innovationen und die Welt von morgen erleb... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Referentin / Referent im Bereich Digitalisierung des Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Risikomanager / Corporate Risk Manager*in
Willkommen bei der Universitätsmedizin Greifswald – dem Ort, an dem Innovation auf Tradition trifft und gemeinsam die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestaltet wird. Wir sind stolz auf unser vielfältiges Team von Fachkräften, das sich leidenschaftlich für exzellente Patientenversorgung, Forschu... Mehr Infos >>

Finance Advice Expert – Cost Management Advisor (w/m/d)
Du denkst strategisch, hinterfragst kritisch und bringst komplexe Sachverhalte auf den Punkt? Perfekt! In unserem Team bist Du nicht nur Zahlenversteher, sondern auch Challenger – mit direkter Sichtbarkeit bis ins Board und (Senior) Management. Wir leben eine Kultur auf Augenhöhe, in der ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) in der Buchhaltung
Das Institut für Zeit­geschichte München–Berlin (IfZ) ist eine selbst­ständige außer­universitäre Forschungs­ein­richtung, die die gesamte deutsche Geschichte des 20. Jahr­hunderts bis zur Gegenwart in ihren euro­päischen und globalen Bezügen erforscht. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemein­... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) in Voll- oder Teilzeit
Die Max-Planck-Stiftung engagiert sich für friedvollen Wandel, nachhaltige Entwicklung und die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit. Durch Mediation, juristische Beratung sowie Aus- und Weiterbildungen unterstützt sie Staaten, die ihre Rechtssysteme grundlegend reformieren und ihre Institutionen stär... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>