Gefälschte Rechnungen ausbuchen

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Gefälschte Rechnungen ausbuchen, Umgang mit gefälschten Rechnungen vor dem jahresabschluss
Liebe Kollegen,

mich führt ein sehr unangenehmer Vorfall zu euch ins Forum.

In der letzten Woche überführten wir unsere Sekretärin, die die vorbereitende Buchführung für den Steuerberater macht bei ihren Machenschaften.

In einem Zeitraum von 9 Monaten wurden Eingangsrechnungen und Inventarlisten gefälscht und das Geld für diese Scheinkäufe auf das Konto der Dame überwiesen. Weiterhin wurde eine (echte) Fehlerhafte Rechnung, über die wir im Nachhinein eine Gutschrift erhielten gar nicht an den Empfänger sondern die Mitarbeiterin überwiesen. Ebenso haben wir in einem Monat angeblich Krankenkassenbeiträge für eine bis dahin noch nicht eingestellte neue Mitarbeiterin angeblich an die Krankenkasse mit der IBAN und BIC der Schuldigen überwiesen.

Wir handeln derzeit einen außergerichtlichen Vergleich mit unserer ehemaligen Mitarbeiterin aus, da wir ihre Gründe verstehen und deshalb das Strafverfahren für sie und ihre Familie ersparen wollen.

Jetzt stehe ich in der Bredouille diese Fehler alle zu korrigieren. Da wir das Geld von der Schuldigen zurückerhalten können wir die Kassen- und Bankbestände und natürlich auch den Gewinn wieder richtig darstellen. Und geht es vor allem darum, dass unser Jahresabschluss formell und materiell richtig ist, diese Vorfälle allerdings bei einer späteren Buchprüfung nicht zu einer Anzeige unserer Mitarbeiterin oder aber gegen uns führt.

Habt ihr Ähnliches erlebt?  Was wäre hier die beste Möglichkeit? Eine Buchung gegen das gesellschafterkonto und dieser erhält die jeweiligen Beträge von der Schuldigen? Einfaches Löschen wird ja nur schwer möglich sein, da die meisten Umsätze über das Geschäftskonto getätigt wurden.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Alle "Scheinrechnungen" Rechnungen werden einzelnd storniert, die jeweiligen UStVa korrigiert und die Zahlungen an die Mitarbeiterin auf ein separates Konto (z.B. Kreditor) umgebucht. Das ist wahrscheinlich die Variante, die zu den wenigstens Rückfragen führt,da transparent. Natürlich ist der StB mit ins Boot zu holen!
Bearbeitet: hans123 - 09.02.2018 09:43:21
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