Ladestation für E-Autos

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Ladestation für E-Autos, Beteiligung der Baukosten - aktivierungspflichtiges AV auch wenn vertragliche Regelung besteht, dass der Betreiber Eigentümer ist?
Liebes Forum,

hab mal wieder ein Thema zu diskutieren und würde eure Meinung dazu gerne lesen:

Folgender Sachverhalt:
Es wurde eine Kooperation mit einem Stromversorger mit folgenden Eckpunkten eingegangen:
Der Betreiber darf auf unserem Firmengrundstück E-Ladesäulen installieren und betreiben. Kosten für evtl. Schutzmaßnahmen am Grundstück werden vom Betreiber übernommen, ebenso die Abnahme vom örtlichen Stromversorger und die Einhaltung der Unfallverhütungsmaßnahmen.
Der Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherheit sowie den Winterdienst verantwortlich.
Laufzeit dieser Kooperation: 15 Jahre
Danach kann der Grundstückseigentümer die Ladesäulen käuflich vom Betreiber erwerben (Preis noch nicht vereinbart) oder aber der Betreiber baut alles wieder ab (Kosten trägt auch dieser).
Miete vom Grundstückseigentümer wird nicht berechnet

Soweit so gut....
ich hätte damit gesagt, wirtschaftlicher als auch zivilrechtlicher Eigentümer ist der Betreiber.... wenn jetzt nicht eine Beteiligung der Baukosten beim Grundstückseigentümer eingetrudelt wäre....
hat der Grundstückseigentümer nun ein WG erworben? eigentlich doch nein..... andererseits die Ladestationen stehen für die nächsten 15 Jahre dem Unternehmen (kostenpflichtig) zur Verfügung.... also ein Nutzungsrecht/Miete?
Leasingerlass kommt nicht zur Anwendung, oder doch? (wg. der Kaufoption)

Was sind eure Ideen / Vorschläge?

Besten Dank und liebe Grüße
die drei?
Hallo die drei ?

mein Vorschlag wäre die Geschäftsleitung zu kontaktieren und fragen ob es denn einen Leasingvertrag gibt.
Es gibt ja verschiedene Leasingformen.
Wenn möglich sich alle Unterlagen zu dem Geschäftsvorfall geben zu lassen, damit man das buchhalterisch einordnen kann.

Wenn man das nicht buchhalterisch und steuerlich einordnen kann, bleibt noch die Option den Steuerberater zu fragen, der vielleicht auch noch Unterlagen hat
und vielleicht die Vorgehensweise so empfohlen hat.
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