Rechnungsaufteilung bei Einnahmen???

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Rechnungsaufteilung bei Einnahmen???, Einnahmenrechnung zeitlich aufteilen bei Leistungserbringung?
Guten Tag,

ich buche erstmalig für eine GmbH, vorher hatte die der Steuerberater. Wir stellen Rechnungen in die UK und nach Deutschland. Unsere Rechnungen werden vor Leistungserbringung gestellt. Nun meinte der Steuerberater ich müsse die Rechnungen jeden Monat genau nach Leistungserbringung aufteilen. Somit würden aus einer Rechnung aufeinmal  zum Beispiel 4 Teile. Ich kenne das so nicht. Teilrechnungen können aus Firmeninterna nicht gestellt werden. Muss ich aufteilen? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Wir sind eine Werbeagentur wo eben die Rechnungen fürs Budget vor der Leistungserbringung gestellt werden. Das "Abarbeiten" des Budgets findet dann meist in den folgenden 4 Monaten statt...

Danke.

DanielaT
Hallo DanielaT
[CODE]. Unsere Rechnungen werden vor Leistungserbringung gestellt.[/CODE]

Was sind das für die Rechnungen? Sind das die Abschlagsrechnungen?  Oder steht in der Rechnung" für die noch zu erbringende Leistungen berechnen wir.."  :D

Unterjährig kann man das machen aber durch die Ausstelung von solchen Rechnungen bringt ihr selber um die Liquidität: ihr müsst die Umsatzsteuer abführen, die ihr gar nicht schuldet.( Rechnung nach Deutschland). Im Jahresabschluss dürfen solche Forderungen wegen Realisationsprinzip § 252 HGB gar nicht stehen.
Hallo Macaslaut :wink1:

nein es sind keine Abschlagsrechnungen das wir hier die Budgets genau benennen können. die Rechnungen nach D machen zum Glück einen eher kleinen Teil aus bei uns. Mit ging es einfach darum das der Steuerberater meinte ich müsse die aufteilen.....Das kenne ich eben so nicht. Ich hab bis jetzt beim Steuerberater gearbeitet und wie haben die Rechnung mit den Erstellungsdatum gebucht und eben abgegrenzt zum Jahresende.....ich bin echt am grübeln...
Wie gesagt, kann man machen nur eben im JA dürfen soche Rechnungen nicht auftauchen.
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