Reisekosten

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Reisekosten, VMA oder Erstattung Mahlzeit
Hallo in die Runde,

Ich habe mal eine Frage.
Wie ist vorzugehen, wenn Kollegen aus dem Aussendienst auf einer Dienstreise zusammen essen gehen?

Wir hatten den Fall gehabt, das Sie sich sowohl die VMA als auch das Essen angesetzt haben bei ihrer Reisekostenabrechnung, also Kollege A hatte VMA und das Essen angesetzt.

Mein Chef meinte, ansich wird entweder die VMA oder die Mahlzeit erstattet, nicht aber beides.
Würden die beiden mit einem Kunden ein Geschäftsessen haben, wäre dies eindeutig.

Wie ist bzw. wäre vorzugehen wenn 2 Kollegen essen gehen ohne einen Dritten?
Dann wird doch nur die VMA erstattet, oder?

Vielen Dank im Voraus für Rückantworten.

MfG
Markus
Zitat
MarkusKL schreibt:
Dann wird doch nur die VMA erstattet, oder?

Warum so eindeutig? Es kommt auf interne UN-Richtlinien bzw. wie im Unternehmen die Reisekosten behandelt werden.

In deinem Fall gibt es drei Möglichkeiten: VMA erstatten aber kein Essen, Essen bis 60 Euro pro Mahlzeit steuerfrei erstatten aber keine VMa, oder gar nichts erstatten.  Der Arbeitnehmer macht in seiner Steuererklärung die VMA geltend.
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