Umsatzsteuervoranmeldung freiberufliche Buchhalter untersagt

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Umsatzsteuervoranmeldung freiberufliche Buchhalter untersagt
Hallo,

ich bin als freiberufliche Finanzbuchhalterin auch von der Regelung betroffen, daß ich keine Umsatzsteuervoranmeldung für meine Kunden abgeben darf.

Wie kann das Problem umgangen werden. Kann mein Kunde mich für eine gewisse Anzahl an Stunden anstellen?

Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema?

Danke und viele Grüße
Katrin
Nun, das Verbot betrifft die Aufstellung der UStVA (lies einmal das Urteil). Absenden darfst du weiterhin. Also:
die UStVA als Entwurf mit SuSa, BWA und monatlicher GuV an den Mandanten senden mit der Bitte, diese zu prüfen und abschließend freizugeben mittels Unterschrift. Dann kannst du absenden über Elster.
Oder du arbeitest mit einem Steuerberater zusammen.
[CODE]die UStVA als Entwurf mit SuSa, BWA und monatlicher GuV an den Mandanten senden mit der Bitte, diese zu prüfen und abschließend freizugeben mittels Unterschrift.[/CODE]

Wenn man als sebständiger BiBu den JA erstellt und als Entwurf dem Mandanten sendet mit der Bitte per Unterschrift freizugeben. Würde das auch gehen?
Hallo,

der Beitrag ist zwar schon 3 Monate alt, aber trotzdem ist ja die Frage noch offen.

Als selbstständiger Buchhalter darf kein JA für andere erstellt werden. Es ist vollkommen egal wofür der JA verwendet werden soll. (Sogar die sogenannte Knopfdruck Bilanz ist verboten.) Es geht also nicht, dass der Mandant durch Unterschrift das legalisiert.


Das gleich gilt auch für die UStVA.

Ein selbständiger Buchhalter ist eigentlich gar nicht in der Lage durch diese Regelungen ohne einen Steuerberater legal zu arbeiten.

Zu dem Thema gibt es hier auf der Seite auch einen eigenen Artikel.

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Gesetze/Selbststaendige-Bilanzbuchhalter-Rechte-Pflichten-Fallen.html
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