Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Fragen:
Kann ich das so machen? Oder geht es nicht/ anders/ besser?
Danke für jeden Rat!
Tschief.
Folgender Fall:
- Am 07.03.2019 wurde die KFZ-Steuer 110€ des privaten PWK vom Privatkonto abgebucht, für die Zeit 05.09.19 bis 04.09.20
- Am 30.09.2019 wurde als Einzelunternehmen ein Gewerbe angemeldet und am selben Tag der PKW als Privateinlage zur Betriebseröffnung in das Betriebsvermögen überführt und im Anlagespiegel aktiviert.
Fragen:
- Kann ich den Anteil der KFZ-Steuer, der auf die Zeit fällt, in der der PKW Betriebsvermögen ist, als Privateinlage in den Aufwand des Unternehmens buchen?
- Falls ja, ist die folgende Vorgehensweise korrekt? Die Steuer ist für 366 Tage (Schaltjahr). Vom 05.09-29.09 sind 25 Tage Privatbesitz verstrichen, ab dann ist der PKW Betriebsvermögen. D.h von den 110€ entfallen 341/366 = 102,49€ auf den Betrieb. Ich würde also einen Eigenbeleg erstellen mit "Privateinlage KFZ-Steuer 30.09.19-04.09-20 102,49€ und den dann bei SKR04 auf 7685 KFZ-Steuern verbuchen
Kann ich das so machen? Oder geht es nicht/ anders/ besser?
Danke für jeden Rat!
Tschief.