Hallo und guten Tag,
wir haben zum 01.01.2022 auf SOll_Versteuerung und Bilanzierung gewechselt.
Bis 31.12.2021 galt IST und EÜR.
Wie verhält es sich nun mit der 10-Tages-Regel?
Wir haben am 07.01.2022 die Ust-VA für Dezember 2021 abgegeben und gleich bezahlt.
Wir haben keine Dauerfristverlängerung, d.h. Fälligkeit wäre 10.01.2022.
Damit fällt es unter die 10-Tages-Regel.
Nun buchen wir aber mittlerweile ja anders.
Wie verbuche ich das dann?
Als IST-EÜR-ler in 2021 kann ich ja nichts "geplantes vorab" buchen (keine Rückstellung, keine zukünftigen Ausgaben, deren Entstehung noch in 2021 liegt).
Muss ich das dann in den Übergangsgewinn mit reinnehmen und in 2022 als "USt-Zahlung Vorjahr an Bank" buchen?
Danke im Voraus!
VG
impie
wir haben zum 01.01.2022 auf SOll_Versteuerung und Bilanzierung gewechselt.
Bis 31.12.2021 galt IST und EÜR.
Wie verhält es sich nun mit der 10-Tages-Regel?
Wir haben am 07.01.2022 die Ust-VA für Dezember 2021 abgegeben und gleich bezahlt.
Wir haben keine Dauerfristverlängerung, d.h. Fälligkeit wäre 10.01.2022.
Damit fällt es unter die 10-Tages-Regel.
Nun buchen wir aber mittlerweile ja anders.
Wie verbuche ich das dann?
Als IST-EÜR-ler in 2021 kann ich ja nichts "geplantes vorab" buchen (keine Rückstellung, keine zukünftigen Ausgaben, deren Entstehung noch in 2021 liegt).
Muss ich das dann in den Übergangsgewinn mit reinnehmen und in 2022 als "USt-Zahlung Vorjahr an Bank" buchen?
Danke im Voraus!
VG
impie