Guten Abend,
ich zerbreche mir schon seit ca. 1 Woche den Kopf über folgendne Fall. Nun entschied mich, hier mein Problem zu schildern, in der Hoffnung, dass mit jemand helfen kann, bzw. sagen kann, ob es so richtig ist.
Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt, muss jedoch Einkäufe (Netto-Rechnungen) im EU Ausland mit 19% UST versteuern und abführen.
1. Situation/Frage:
Für eine Reklamation beim Lieferanten (im EU Ausland) habe ich eine Gutschrift auf mein Kundenkonto beim Lieferanten erhalten: 50,00 Euro netto.
Nun habe ich für mich privat etwas beim Lieferanten im Wert von 300 Euro netto gekauft und das Guthaben verrechnen lassen.
Vom Bankkonto sind also 250 Euro abgebucht wurden (300 Euro Artikelkauf minus 50 Euro Guthaben)
Rechnungssumme 300 Euro netto.
1. Buchung
Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne VST und 19% UST (ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt)
an
Bank
250 Euro
Damit werden 19% UST von den 250 Euro an das FA abgeführt.
Wie buche ich die fehlenden 50 Euro, wovon auch noch 19% UST an das FA abgeführt werden müssen?
Wäre es über das Verrechnungskonto möglich?
1. Buchung Verrechnungskonto an Außerordentliche Erträge 50 Euro (Somit entsteht ein Guthaben im Verrechnungskonto)
2. Buchung Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne VST mit 19% UST an Verrechnungskonto 50 Euro (damit werden 19% an das FA abgeführt)
Für die Privatentnahme der Ware dann noch die 3. Buchung:
Kasse an Entnahme von Gegenständen ohne UST 357,00 Euro (brutto) - dadurch fließt der Kaufbetrag vollständig wieder als Einnahme ins Unternehmen.
Wäre das so alles richtig?
2. Situation/Frage:
Wenn ich den Wareneinkauf über das Konto Innergemeinschaftlicher Erwerb gebucht habe, diese Ware jedoch für den Betrieb selbst ist (6850 Betriebsbedarf). Wie lautet der 2. Buchungssatz, damit die Waren als Betriebsbedarf gebucht?
3. Frage:
Muss ich bei einer Privatentnahme immer über Kasse buchen? Oder gibt es auch eine Lösung, ohne das ich das Geld dann in die Kasse legen muss?
Bedanke mich vorab für eure Hilfe.
Gruß
Kai
ich zerbreche mir schon seit ca. 1 Woche den Kopf über folgendne Fall. Nun entschied mich, hier mein Problem zu schildern, in der Hoffnung, dass mit jemand helfen kann, bzw. sagen kann, ob es so richtig ist.
Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt, muss jedoch Einkäufe (Netto-Rechnungen) im EU Ausland mit 19% UST versteuern und abführen.
1. Situation/Frage:
Für eine Reklamation beim Lieferanten (im EU Ausland) habe ich eine Gutschrift auf mein Kundenkonto beim Lieferanten erhalten: 50,00 Euro netto.
Nun habe ich für mich privat etwas beim Lieferanten im Wert von 300 Euro netto gekauft und das Guthaben verrechnen lassen.
Vom Bankkonto sind also 250 Euro abgebucht wurden (300 Euro Artikelkauf minus 50 Euro Guthaben)
Rechnungssumme 300 Euro netto.
1. Buchung
Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne VST und 19% UST (ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt)
an
Bank
250 Euro
Damit werden 19% UST von den 250 Euro an das FA abgeführt.
Wie buche ich die fehlenden 50 Euro, wovon auch noch 19% UST an das FA abgeführt werden müssen?
Wäre es über das Verrechnungskonto möglich?
1. Buchung Verrechnungskonto an Außerordentliche Erträge 50 Euro (Somit entsteht ein Guthaben im Verrechnungskonto)
2. Buchung Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne VST mit 19% UST an Verrechnungskonto 50 Euro (damit werden 19% an das FA abgeführt)
Für die Privatentnahme der Ware dann noch die 3. Buchung:
Kasse an Entnahme von Gegenständen ohne UST 357,00 Euro (brutto) - dadurch fließt der Kaufbetrag vollständig wieder als Einnahme ins Unternehmen.
Wäre das so alles richtig?
2. Situation/Frage:
Wenn ich den Wareneinkauf über das Konto Innergemeinschaftlicher Erwerb gebucht habe, diese Ware jedoch für den Betrieb selbst ist (6850 Betriebsbedarf). Wie lautet der 2. Buchungssatz, damit die Waren als Betriebsbedarf gebucht?
3. Frage:
Muss ich bei einer Privatentnahme immer über Kasse buchen? Oder gibt es auch eine Lösung, ohne das ich das Geld dann in die Kasse legen muss?
Bedanke mich vorab für eure Hilfe.
Gruß
Kai