5435 Innergemeinschaftlicher Erwerb / Privatentnahme von Waren / Betriebsbedarf Fragen

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5435 Innergemeinschaftlicher Erwerb / Privatentnahme von Waren / Betriebsbedarf Fragen
Guten Abend,

ich zerbreche mir schon seit ca. 1 Woche den Kopf über folgendne Fall. Nun entschied mich, hier mein Problem zu schildern, in der Hoffnung, dass mit jemand helfen kann, bzw. sagen kann, ob es so richtig ist.

Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt, muss jedoch Einkäufe (Netto-Rechnungen) im EU Ausland mit 19% UST versteuern und abführen.

1. Situation/Frage:

Für eine Reklamation beim Lieferanten (im EU Ausland) habe ich eine Gutschrift auf mein Kundenkonto beim Lieferanten erhalten: 50,00 Euro netto.
Nun habe ich für mich privat etwas beim Lieferanten im Wert von 300 Euro netto gekauft und das Guthaben verrechnen lassen.

Vom Bankkonto sind also 250 Euro abgebucht wurden (300 Euro Artikelkauf minus 50 Euro Guthaben)
Rechnungssumme 300 Euro netto.

1. Buchung
Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne VST und 19% UST (ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt)
an
Bank
250 Euro

Damit werden 19% UST von den 250 Euro an das FA abgeführt.

Wie buche ich die fehlenden 50 Euro, wovon auch noch 19% UST an das FA abgeführt werden müssen?
Wäre es über das Verrechnungskonto möglich?
1. Buchung Verrechnungskonto an Außerordentliche Erträge 50 Euro (Somit entsteht ein Guthaben im Verrechnungskonto)
2. Buchung Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne VST mit 19% UST an Verrechnungskonto 50 Euro (damit werden 19% an das FA abgeführt)

Für die Privatentnahme der Ware dann noch die 3. Buchung:
Kasse an Entnahme von Gegenständen ohne UST 357,00 Euro (brutto) - dadurch fließt der Kaufbetrag vollständig wieder als Einnahme ins Unternehmen.

Wäre das so alles richtig?



2. Situation/Frage:

Wenn ich den Wareneinkauf über das Konto Innergemeinschaftlicher Erwerb gebucht habe, diese Ware jedoch für den Betrieb selbst ist (6850 Betriebsbedarf). Wie lautet der 2. Buchungssatz, damit die Waren als Betriebsbedarf gebucht?


3. Frage:
Muss ich bei einer Privatentnahme immer über Kasse buchen? Oder gibt es auch eine Lösung, ohne das ich das Geld dann in die Kasse legen muss?

Bedanke mich vorab für eure Hilfe.

Gruß

Kai
Du hast doch für 300 Euro privat gekauft, wieso willst du die Umsatzsteuer abführen?

Du buchst nur die Gutschrift um die Umsatzsteuer vom fa. zurück zu bekommen. dieselbe Buchung nur eben mit "-" Zeichen.

Abbuchung buchst du:

Entnahme 300
                                  an Bank 250
                                       Kreditor 50
Zitat
Macaslaut schreibt:
Du hast doch für 300 Euro privat gekauft, wieso willst du die Umsatzsteuer abführen?

Die Frage ist völlig berechtigt. Vermutlich hat TKW die Ware im unternehmerischen Mantel erworben. Der Lieferant hat die Lieferung - mangels besserer Erkenntnis - als steuerfrei behandelt und geht davon aus, dass TKW einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern wird. Unterlässt TKW die Erwerbsbesteuerung, bleibt der Vorgang unversteuert. Fehler. Ich sehe zwei Lösungsmöglichkeiten. Entweder,

(a) der korrekte Weg: man wendet sich an den Lieferanten, der die Rechnung korrigieren und die Lieferung versteuern muss oder
(b) der praktikablere Weg: TKW versteuert den Erwerb und entnimmt die Ware sodann.

Entscheidet man sich für (b), beträgt die BMG 300 Euro, denn diesen Betrag schuldet TKW dem Lieferanten. USt demzufolge 57 Euro.
Guten Abend,
Gustav hat es richtig erkannt.
Änderung der Rechnung ist nicht möglich, somit bleibt mir nur (b).

Wie lauten hier die Buchungssätze? Wären die in meinem ersten Post genannten unter Punkt 1 für das Guthaben richtig?

Habt ihr evtl. auch eine Antwort für meine Fragen unter Punkt 2 und 3?
Die Buchungspraxis ist nicht gerade meine Stärke. Da kann macaslaut sicher besser weiterhelfen. Irrtum vorbehalten würde ich wie folgt buchen:

Konto 5435 300
an
Bank 250
Kreditor 50

Das setzt voraus, dass 5435 mit einer Automatik hinterlegt ist, die die USt um 57 Euro erhöht. Wenn nicht wären im Soll 357 Euro zu buchen und im Haben zusätzlich USt 57 Euro. Falls die 50 Euro nicht auf dem Kreditor stehen (dann ist wahrscheinlich beim guthabenauslösenden Vorgang etwas schief gelaufen), müsste statt Kreditor auf Ertrag gebucht werden. Anschließend die Entnahme ohne USt, da kein VorSt-Abzug möglich war.

Alternativ zusammengefasst wie folgt:

Entnahme 357
an
Bank 250
Kreditor 50
USt 57

Was Frage 2 angeht, muss ich mangels Praxis leider passen.

Eine Entnahme kann auch ohne Kasse gebucht werden, wenn keine Bargeldbewegung stattfindet. Es ist nicht zwingend, dass Cash in die Kasse gelegt wird.
Ich habe kein extra Buchungskonto für den Kreditor.

Wenn ich eine Lieferantenrechnung bekomme, habe ich diese immer über die Bank gebucht (Software Wiso Mein Büro Plus):

5435 Innergem.Erwerb... bzw. Wareneingang ohne UST
an
Bank

Da es automatisch nach dem Einlesen der Kontobewegungen im Bankkonto landet, kann ich dort auch keinen anderen Betrag eingeben, da sonst der Kontosaldo nicht mehr stimmt. (250 Euro abgebucht, Rechnungsbetrag 300 Euro)

Die Buchung des Guthabens von 50 Euro muss daher separat erfolgen und vermutlich wäre dann die Lösung über das Verrechnungskonto die beste.

Zum Punkt 2 und 3 wäre klasse, wenn da auch noch jemand eine Antwort für mich hätte. Ich kann in Wiso Mein Büro auch manuelle Buchungen vornehmen. Könnte es aber nicht auch über das Verrechnungskonto eine Entnahme der Waren gebucht werden?
Hallo TKW,

zu Frage Nr. 3 möchte ich dich auf folgendes aufmerksam machen
Wenn du eine EÜR machst und du keine Kasse hast bzw. kein Kassenbuch führst, kannst du auch über ein Verrechnungskonto
buchen.

Im SKR 03 gibt es da verschiedene Möglichkeiten.

1370 Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EstG ergebniswirksam
1371 Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EstG nicht ergebniswirksam

und dann am Jahresende über Privatentnahmen bzw. Privateinlagen ausgleichen.

LG
Danke für den Hinweis, aber ich habe ein Kassenbuch. Dann mache ich es so weiter über das Kassenbuch.

Zum Hauptproblem, das habe ich nun über das Verrechnungskonto gelöst. So werden die 19% USTin der USTVA ausgewiesen und an das FA abgeführt. Das ist das wichtigste, dass das FA ihr Geld bekommt. Ob der Weg dahin jetzt 100% richtig ist, bin ich mir nicht sicher.

Vielen Dank euch allen für die Hilfe.
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