Einen schönen guten Tag,
da wir ab 2023 buchführungspflichtig sind, ergibt sich eine kleine Herausforderung bzgl. der Abrechnung von Verträgen mit einer Laufzeit von in der Regel 12 Monaten.
Folgende Situation:
- Kunde beauftragt über 12 Monate hinweg die Leistungen A, B, C, D zu einem Gesamtpreis von 1.200,- brutto
- Die Laufzeit des Auftrages ist beispielsweise 07.2023 bis 06.2024, also über den Jahreswechsel hinweg
- Die Bezahlung der Rechnung erfolgt in 12 gleichmäßigen Zahlungen zum 15. eines Monats, also bei diesem Beispiel 12x100,00
Da wir bei der Umsatzsteuer IST-Besteuerung haben und um den Verwaltungsaufwand nicht unnötig zu erhöhen, haben wir bislang nur eine Rechnung für den gesamten Zeitraum erstellt und direkt zu Anfang gebucht, was bislang bei EÜR auch der Steuerberater nicht beanstandet hat.
Nun sind wir leider seit 2023 buchführungspflichtig und ich habe die ersten Ausgangsrechnungen für Verträge, die über den Jahreswechsel laufen, zu erstellen und muss mich nun wohl oder übel mit der Abgrenzung dieser Erlöse beschäftigen.
Gibt es Gründe, die (bei IST-Besteuerung USt) gegen Rechnungen über den gesamten Zeitraum sprechen? Sollten also besser gleich zwei Rechnungen (eine für die ersten sechs Monate sofort, eine direkt nach dem Jahreswechsel für die zweiten sechs Monate) geschrieben werden?
Wenn es bei einer Rechnung bleiben kann, wäre mein Vorgehen bei SKR03 das Anlegen eines OP wie folgt:
- 50% auf 8400 mit 19% Umsatzsteuer
- 50% auf 0990 mit man. Steuercode 19% Umsatzsteuer
Den abgegrenzten Umsatz buche ich nach dem Jahreswechsel auf ein Erlöskonto / 8200 um. Die gesamte Umsatzsteuer landet beim Anlegen des OP auf 1766 und wird jeweils beim monatlichen Eingang von 1/12 der Jahressumme auf die 1776 umgebucht.
Passt das so oder bin ich da gerade im falschen Film?
Danke vorab + LG
da wir ab 2023 buchführungspflichtig sind, ergibt sich eine kleine Herausforderung bzgl. der Abrechnung von Verträgen mit einer Laufzeit von in der Regel 12 Monaten.
Folgende Situation:
- Kunde beauftragt über 12 Monate hinweg die Leistungen A, B, C, D zu einem Gesamtpreis von 1.200,- brutto
- Die Laufzeit des Auftrages ist beispielsweise 07.2023 bis 06.2024, also über den Jahreswechsel hinweg
- Die Bezahlung der Rechnung erfolgt in 12 gleichmäßigen Zahlungen zum 15. eines Monats, also bei diesem Beispiel 12x100,00
Da wir bei der Umsatzsteuer IST-Besteuerung haben und um den Verwaltungsaufwand nicht unnötig zu erhöhen, haben wir bislang nur eine Rechnung für den gesamten Zeitraum erstellt und direkt zu Anfang gebucht, was bislang bei EÜR auch der Steuerberater nicht beanstandet hat.
Nun sind wir leider seit 2023 buchführungspflichtig und ich habe die ersten Ausgangsrechnungen für Verträge, die über den Jahreswechsel laufen, zu erstellen und muss mich nun wohl oder übel mit der Abgrenzung dieser Erlöse beschäftigen.
Gibt es Gründe, die (bei IST-Besteuerung USt) gegen Rechnungen über den gesamten Zeitraum sprechen? Sollten also besser gleich zwei Rechnungen (eine für die ersten sechs Monate sofort, eine direkt nach dem Jahreswechsel für die zweiten sechs Monate) geschrieben werden?
Wenn es bei einer Rechnung bleiben kann, wäre mein Vorgehen bei SKR03 das Anlegen eines OP wie folgt:
- 50% auf 8400 mit 19% Umsatzsteuer
- 50% auf 0990 mit man. Steuercode 19% Umsatzsteuer
Den abgegrenzten Umsatz buche ich nach dem Jahreswechsel auf ein Erlöskonto / 8200 um. Die gesamte Umsatzsteuer landet beim Anlegen des OP auf 1766 und wird jeweils beim monatlichen Eingang von 1/12 der Jahressumme auf die 1776 umgebucht.
Passt das so oder bin ich da gerade im falschen Film?
Danke vorab + LG