Ich habe eine Frage zur Abgrenzung der Leistung eines im EU-Ausland ansässigen Unternehmers.
Mir liegt eine Rechnung (Buchhaltungskosten) vor vom 05.01.2024. Hierin wird eine Leistung im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet, welche im Dezember erbracht wurde.
Um die Vorsteuer und Umsatzsteuer daraus in der USt-VA korrekt zu erfassen, muss ich die Rechnung im neuen Jahr wie folgt buchen:
S-5923 / H-Kreditor
Nun die Frage dazu: wie erfasse ich die sonstige Verbindlichkeit dazu im Rahmen des Jahresabschlusses 2023? Würde mir die Rechnung von einem deutschen Unternehmen berechnet so würde ich zum 31.12.2023 wie folgt buchen:
S-6800 / H-3500 Nettobetrag
Das Konto 3500 könnte ich dann im Januar mit der Buchung der Eingangsrechnung ausgleichen:
S-3500
S-Vorsteuer / H- Kreditor
Wenn ich nun also 6830 + VSt / an Kreditor buchen würde, wie bekomme ich den Posten auf 3500 aufgelöst?
Mir liegt eine Rechnung (Buchhaltungskosten) vor vom 05.01.2024. Hierin wird eine Leistung im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet, welche im Dezember erbracht wurde.
Um die Vorsteuer und Umsatzsteuer daraus in der USt-VA korrekt zu erfassen, muss ich die Rechnung im neuen Jahr wie folgt buchen:
S-5923 / H-Kreditor
Nun die Frage dazu: wie erfasse ich die sonstige Verbindlichkeit dazu im Rahmen des Jahresabschlusses 2023? Würde mir die Rechnung von einem deutschen Unternehmen berechnet so würde ich zum 31.12.2023 wie folgt buchen:
S-6800 / H-3500 Nettobetrag
Das Konto 3500 könnte ich dann im Januar mit der Buchung der Eingangsrechnung ausgleichen:
S-3500
S-Vorsteuer / H- Kreditor
Wenn ich nun also 6830 + VSt / an Kreditor buchen würde, wie bekomme ich den Posten auf 3500 aufgelöst?