Abschläge im Baugewerbe

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Abschläge im Baugewerbe
Hi erstmal an alle, :wink1:

habe hier in meiner Firma recht frisch angefangen und einige neue Mandante übernommen.
Hier meine Frage, bei der ich recht unsicher bin.
Mandant stellt Abschlagsrechnungen an Kunden aus( Mandat ist Sollversteuerer und es geht um die Umsatzsteuervoranmeldung )
Meine Vorgängerin hat dies im SKR03 immer strikt auf Konto 1720 gebucht. Auch die Abschlussrechnung anscheinend. Mit Steuerschlüssel 46.
Ich hingegen habe dies in der Umsatzsteuervoranmeldung immer 8337 gebucht, was ja umsatzsteuerrechtlich aufs gleiche hinaus kommt.
Da irgendwann auch der JA ansteht, hier einfach meine Frage,
was ist nun richtig, bzw. geht beides?

Vielen Dank im voraus an alle.

nette Grüße

Chris
Ist die Leistung bei der Erstellung der Rechnung  schon  ausgeführt worden ?

[CODE]Meine Vorgängerin hat dies im SKR03 immer strikt auf Konto 1720 gebucht.[/CODE]

Wie hat sie das gebucht ?

[CODE]Da irgendwann auch der JA ansteht, hier einfach meine Frage,
was ist nun richtig, bzw. geht beides?[/CODE]

Was hat das alles mit dem JA zu tun?
Hi, danke für deine Antwort.

1. Da diese Bauleistung sich über einen langen Zeitraum erstreckt, ist natürlich schon eine gewisse Leistung erbracht worden. Nur fertig ist Sie dann natürlich noch nicht.
2. 1200/46 1720 in der Regel.
3.Erstmal gar nichts, das sollte nur unterstreichen, das es mir sehr wichtig wäre, es richtig zu machen. Bisher habe ich mit Bauleistungen nichts zu tun gehabt.

Vielen Dank
Bearbeitet: c.kruse - 24.10.2018 14:32:10
[CODE]2. 1200/46 1720 in der Regel.[/CODE]

Das ist die Zahlung. Wie hat sie denn die Rechnungen gebucht, die an den Kunden ausgestellt wurden?

Du vergleichst  die Buchungen von Zahlungen von deiner Vorgängerin mit deinen Buchungen von Rechnungen. Wie buchst du dann die Zahlungen? Oder buchst auf 8337 direkt die Zahlungen? Wie buchst du dann die Rechnungen? Handelt es sich bei den Rechnungen um die Anzahlungsrechnungen oder doch um die Rechnungen für die erbrachten Teilleistungen?  Bei den Anzahlungsrechnungen entsteht die Umsatzsteuer erst bei den Zahlungen. Wenn  eine Anzahlungsrechnung z. B. ausgestellt wird, dann muss man dem FA die Umsatzsteuer überweisen erst nach dem die Zahlung da ist.. Bei den üblichen Rechnungen schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer schon in dem Monat, in dem Leistund bzw. die Rechnung ausgestellt wurde.

8337 ist das richtige Konto. In die UstVA fliessen die Umsätze   und nicht die Umsatzsteuer selbst rein. Deine Vorgängering hat das falsch gemacht. Bei solch einer Buchung ist kein Umsatz in UstvA drinn.
Bearbeitet: Macaslaut - 24.10.2018 15:32:58
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