Hallo zusammen,
1. Frage:
Eine Abschlagsrechnung wird üblicherweise zuerst beiseite gelegt und erst gebucht, wenn die Zahlung eingeht.
Ich frage mich nur, wie das mit dem Mahnverfahren im Einklang zu bringen ist. Was ist, wenn der Kunde die Zahlungsanforderung nicht nachkommt, oder die Rechnung über den Postweg verloren geht?
2. Frage:
Die Umsatzsteuer ist erst bei Zahlungseingang fällig.
Was ist aber, wenn eine Leistung zwischen Erstellung der Abschlagsrechnung und Zahlungseingang erbracht wird. Die Umsatzsteuer ist doch direkt bei Lieferung einer Leistung fällig?
Kann mir jemand sagen, wie man das alles in SKR 04 bucht, damit alle Anforderungen (gesetzlich und betrieblich) erfüllt werden können?
Vielen Dank im Voraus
ISVA
1. Frage:
Eine Abschlagsrechnung wird üblicherweise zuerst beiseite gelegt und erst gebucht, wenn die Zahlung eingeht.
Ich frage mich nur, wie das mit dem Mahnverfahren im Einklang zu bringen ist. Was ist, wenn der Kunde die Zahlungsanforderung nicht nachkommt, oder die Rechnung über den Postweg verloren geht?
2. Frage:
Die Umsatzsteuer ist erst bei Zahlungseingang fällig.
Was ist aber, wenn eine Leistung zwischen Erstellung der Abschlagsrechnung und Zahlungseingang erbracht wird. Die Umsatzsteuer ist doch direkt bei Lieferung einer Leistung fällig?
Kann mir jemand sagen, wie man das alles in SKR 04 bucht, damit alle Anforderungen (gesetzlich und betrieblich) erfüllt werden können?
Vielen Dank im Voraus
ISVA