Allgemeine Tipps zur Bildung von Buchungssätzen

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Allgemeine Tipps zur Bildung von Buchungssätzen
Liebes Forum,

Ich bin nun leider durch eine Bilanzklausur gefallen und brauche dringend Eure Hilfe!

Nach vielen Wiederholungsstunden und Nacharbeit habe ich einigermaßen verstanden und kann sagen,
- bei wem das Wirtschaftsgut wann zuzuordnen ist
- ob es bilanziert werden kann bzw. muss
- mit welchem Wert es angesetzt wird

Nun habe ich aber große Schwierigkeiten mit dem letzten Schritt: Bildung von Buchungssätzen.
Die Eselsbrücken „Soll an Haben“ und „Weißt du nicht wohin, buche auf Gewinn“ habe ich schon tausend Mal gehört, aber sie leuchten mir immer noch nicht ein…

Ich habe jetzt erstmal versucht, meine Probleme und Fehler zu verstehen:

1. Wann steht eine Position bei Soll und wann bei Haben?
Ich komme einfach über die Grundlagen nicht hinaus … Ich denke, ich bin verwirrt, weil ich die Wörter „soll“ und „haben“ einfach zu wörtlich nehme & weil da sowohl Positionen aus der Bilanz (wie Forderungen, Verbindlichkeiten, Bank, etc) als auch aus der GuV (Ertrag, Aufwand, etc) vorkommen & weil z.B. Forderungen (Aktiva) nicht immer auf der Soll oder immer auf der Haben Seite steht, sondern je nach Sachverhalt eben unterschiedlich.

2. Brutto oder Netto Betrag? Wann ist VSt oder USt zu buchen?

3. Scheinbar vergesse ich Buchungssätze …

Als Beispiel:
Wareneinkauf in 2019, Zahlung in 2020:
Lösung sagt:
2019:
Ware, VSt an Verbindlichkeiten LuL
Ware an Bestandsveränderungen
2020:
Verbindlichkeiten LuL an Bank

Hier wäre ich nie im Leben auf die Idee gekommen, Ware an Bestandsveränderungen zu buchen. Ich wäre überhaupt froh wenn ich den ersten und letzten Buchungssatz richtig geschrieben hätte …
Wie kann man sicherstellen, dass man auch wirklich alles gebucht hat?

4. Was ist bei einer Korrekturbuchung für die Anpassung der Steuerbilanz zu beachten?


Sorry, dass das so viele Fragen sind, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Hallo Camin,

grundsätzlich werden Zugänge im SOLL gebucht und Abgänge im HABEN.
Auch wenn es erst mal nicht logisch ist, so geht es nunmal.

Bei den Jahresabschlussarbeiten muss man in der Buchhaltung mehr berücksichtigen.
Deshalb gibt es dort mehr Buchungssätze, weil man die Konten auch abschließen muss.

Hier im Rechnungswesen Portal kann man auch Buchungssätze lernen.
Klicke dich doch einmal durch bei FACHINFO Grundlagen.

Dann gibt es im Internet die Seite
www. rechnungswesen-verstehen.de

Da kann man auch lernen.

Oder du arbeitest das Buch vom edumedia Verlag Finanzbuchhaltung 1 durch, das auch an den Volkshoch-
schulen verwendet wird.

Das sind meine Tipps für dich.

LG
Ad 1. Grundlegende Regel:
Bilanzkonten zeigen Anlage-, Umlaufvermögen, Bankbestände etc. im Soll auf, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten im Haben.
In der GuV werden Aufwendungen im Soll und Erträge im Haben gezeigt.

Da du in der Doppik immer zwei Konten bebuchen musst, kannst du anhand der grundlegenden Festlegungen buchen:
Erhöhung von Aktivposten werden im Soll, Verringerungen dieser Posten demnach im Haben
Erhöung von Passivposten weren im Haben, Verringerungen dieser Posten im Soll.
Aufwendungen stehen mit wenigen Ausnahmen (wegen Saldierungsverbots) immer im Soll, Erträge im Haben.

Damit solltest du eine Leitlinie für die Zuordnungen haben.

2. Das kommt auf die Einstellungen im Programm an. Prinzipiell musst du bei Aufwendungen und Erträgen mit Mehrwertsteuer buchen, ob du hier auf der Basis von Nettowerten (MwSt als von Hundert auf Nettobetrag) oder auf Basis von Bruttobeträgen ( MwSt als in Hundert vom Betrag) buchst, hängt wie gesagt an den Einstellungen des Programmes. Auf der Forderungs- bzw. Verbindlichkeitnenseite als Gegenbuchung muss immer der Bruttobetrag stehen, der auch auf der Rechnung ausgewiesen ist. Mehrwertsteuer wird dann gebucht, wenn eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt - also auch z. B. beim Erwerb oder Verkauf von Sachanlagevermögen.

3. Hier sind drei unterschiedliche Sachverhalte
a) Kauf = Wareneingang 19% an Verbindlichkeiten LuL
b) Bestandsaufnahme (Inventur) am Bilanzstichtag = Warenbestand an Bestandsveränderung oder bei Verminderung Bestandsveränderung an Warenbestand
c) Zahlung = Verbindlichkeiten LuL an Bank.

4. Die Korrekturbuchungen für die Steuerbilanz werden in einer gesonderten Periode gebucht, damit man sowohl die Handels- als auch die Steuerbilanz ermitteln kann. Die Handelsbilanz wäre dann z. B. Periode 1 bis 14 und Steuerbilanz 1 bis 15.
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