Anschaffungen bis 60 EUR jetzt GWG bis 150 EUR?

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[ geschlossen ] Anschaffungen bis 60 EUR jetzt GWG bis 150 EUR?
Hallo Chipsy.

Zitat
chipsy quote:

alles unter 150,00 EUR netto buche ich auf Aufwandskonto, egal ob
selbständig nutzbar oder nicht
Nein, das ist nicht egal:
Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind (z.B. PC-unabhängiger Kopierer) und deren  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 150 € liegen, werden auf ein Aufwandskonto gebucht.
Wirtschaftsgüter, die nicht selbstständig nutzbar sind (z.B. Drucker), werden auf ein Anlagenkonto gebucht und über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben - unabhängig davon, was sie gekostet haben.
Zitat
chipsy quote:

über 150,00 EUR auf GWG Konto 0675 im SKR04
Aber nur, wenn es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt.
Zitat
chipsy quote:

nun meine Frage was wird in DATEV auf das Konto 0670 GWG gebucht?
Die Konten 670 und 6262 sind wahrscheinlich "überflüssig" geworden. Der Grund, warum die immer noch im Kontenrahmen zu finden sind, wird wohl darin liegen, dass für Wirtschaftsgüter, die vor dem 31.12.2007 angeschafft wurden, noch die alten Regelungen gelten.


Hallo Kai1.

Es gibt keine Rechtsquelle mehr dafür, weil die 60 € Regelung zum 01.01.2008 abgeschafft wurde. Wenn du die alte Richtlinie meinst, brauchst du nur die erste Seite dieses Beitrages zu lesen.


Gruß
Sunny  :wink:
Hi,
eine Gesetzesgrundlage habe ich leider auch nicht zur Hand. Aber hier ein Auszug aus meinem Lehrbuch vom Bilanzierungskurs Stand 2008:

"Ab dem Jahr 2008 sind die Regelungen für Sofortabschreibung sog. GWG neu geordnet worden. Es erfolgt nunmehr ein Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 150,00 € netto, nicht übersteigen."

Demnach gibt es keine 60,- €-Grenze mehr. Bis 150,- € ist es Aufwand. Ich hatte in 2008 meine Bilanzierungsprüfung und der Kursleiter war Buchprüfer beim FA. Ich verlasse mich daher auf diese Aussage und verfahre entsprechend. :P

Liebe Grüße
die Ponschie
Vielleicht hilft das bei Unklarheiten:

GWG ab 2008

LG,
Neele
Ein toller Link! Danke Neele!

Bin nun auch froh, dass auf meinen Kursleiter Verlass war. Wär blöde, später zu merken, dass man Mist gelernt hat!  :roll:

LG
Hallo,
kann für Sachen, die ich im Dezember gekauft habe, auch schon den vollen AfA-Satz abziehen (20% bei GWGs) oder wie ist das geregelt?

Danke & einen schönen Feiertag
@ warnket

Meinst du Dezember 2007?
Da galt noch die alte Gesetzgebung und danach musst du auch buchen.

LG
Nein, 2008. GWGs muss ich jetzt über 5 Jahre abschreiben, also jedes Jahr 20%. Wenn ich in 2008 GWGs für 500,- € gekauft habe, kann ich 100,- € davon absetzen. Ist es dabei egal, wann ich die Sachen gekauft habe? Früher konnte man mal für Sachen, die man im 2. Halbjahr gekauft hat, nur die Hälfte absetzen.

Sorry, hatte lange nichts mehr damit zu tun. Gruss
Man macht die Afa m.W. nach am Ende des Jahres.
Der Kaufzeitpunkt spielt für den Pool keine Rolle.

LG,
Neele  :D
Danke! Gilt das auch für Güter über 1000,- €, die nach AfA-Tabelle abgeschrieben werden?
Insofern sich nichts geändert hat (das böse, böse Steuerrecht!) musst du dann eine anteilige Abschreibung vornehmen.

Bsp. Kauf im November

Abschreibung ist nur in Höhe von 2/12 vorzunehmen! (Wenn Geschäftsjahr im Dezember endet).

:mrgreen:
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