Hallo,
wenn man eine UG führt, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und man über den AppStore/PlayStore Apps bzw. In-App-Käufe verkauft, handelt man ja mit einem Unternehmen im EU-Ausland (Google bzw. Apple). Hier würde nicht die Kleinunternehmerregelung greifen, oder? Da der Leistungsempfänger im EU-Ausland sitzt. Würde hierbei dann das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz kommen? Also dass sich der Leistungsempfänger um die Abführung von der Umsatzsteuer kümmern muss und die UG die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweist?
Wobei würde es sich dann in der Buchhaltung handeln (SKR03)? Hier gibt es ja das Konto 8195 für Erlöse Kleinunternehmer, aber dabei handelt es sich vermutlich nur um Erlöse aus dem Inland.
Würde dann hier das Konto 8331 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen) bzw. 8336 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet) zum Einsatz kommen? Handelt es sich bei In-App-Käufen, die Google bzw. Apple zur Verfügung gestellt werden, um elektronische Dienstleistungen?
Danke im Voraus!
wenn man eine UG führt, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und man über den AppStore/PlayStore Apps bzw. In-App-Käufe verkauft, handelt man ja mit einem Unternehmen im EU-Ausland (Google bzw. Apple). Hier würde nicht die Kleinunternehmerregelung greifen, oder? Da der Leistungsempfänger im EU-Ausland sitzt. Würde hierbei dann das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz kommen? Also dass sich der Leistungsempfänger um die Abführung von der Umsatzsteuer kümmern muss und die UG die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweist?
Wobei würde es sich dann in der Buchhaltung handeln (SKR03)? Hier gibt es ja das Konto 8195 für Erlöse Kleinunternehmer, aber dabei handelt es sich vermutlich nur um Erlöse aus dem Inland.
Würde dann hier das Konto 8331 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen) bzw. 8336 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet) zum Einsatz kommen? Handelt es sich bei In-App-Käufen, die Google bzw. Apple zur Verfügung gestellt werden, um elektronische Dienstleistungen?
Danke im Voraus!