Ähm, RAP sind in § 250 HGB definiert.
Abgrenzungen für Schulden, die im Zusammenhang mit dem laufenden Jahr stehen, aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit im Folgejahr (oder später) abgerechnet werden, werden Rückstellungen gebildetet.
Gutes Beispiel sind die Beiträge für Berufsgenossenschaft für das Jahr 2018. Es werden für 2018 im Jahr 2018 vorauszahlungen geleistet. Aber wenn die Personalkosten 2018 höher sind als 2017, die maßgeblich für die Vorauszahlungen 2018 sind, wird der finale Bescheid, der erst 2019 eingehend wird, voraussichtlich höher ausfallen. Dieser "Mehrbetrag" wird zum 31.12. ermittelt und als RSt eingebucht. Damit er im Folgejahr möglichst erfolgsneutral aufgelöst wird, da diese Aufwendungen ja eindeutig 2018 zu zuordnen sind.
Es sollen ja periodengerechte Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden.
Wie gesagt ich würde die anteiligen Kosten für 2019 üblich einbuchen und den Anteil für 2020 auch erst dann. In DATEV würde ich mir dafür "Wiederkehrende Buchungen" anlegen, damit die anteilgerechten Kosten monatlich in die GuV landen.
Im Endeffekt hast du damit zwei mögliche Lösungswege.
Abgrenzungen für Schulden, die im Zusammenhang mit dem laufenden Jahr stehen, aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit im Folgejahr (oder später) abgerechnet werden, werden Rückstellungen gebildetet.
Gutes Beispiel sind die Beiträge für Berufsgenossenschaft für das Jahr 2018. Es werden für 2018 im Jahr 2018 vorauszahlungen geleistet. Aber wenn die Personalkosten 2018 höher sind als 2017, die maßgeblich für die Vorauszahlungen 2018 sind, wird der finale Bescheid, der erst 2019 eingehend wird, voraussichtlich höher ausfallen. Dieser "Mehrbetrag" wird zum 31.12. ermittelt und als RSt eingebucht. Damit er im Folgejahr möglichst erfolgsneutral aufgelöst wird, da diese Aufwendungen ja eindeutig 2018 zu zuordnen sind.
Es sollen ja periodengerechte Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden.
Wie gesagt ich würde die anteiligen Kosten für 2019 üblich einbuchen und den Anteil für 2020 auch erst dann. In DATEV würde ich mir dafür "Wiederkehrende Buchungen" anlegen, damit die anteilgerechten Kosten monatlich in die GuV landen.
Im Endeffekt hast du damit zwei mögliche Lösungswege.
Bearbeitet:
hans123 - 06.08.2019 10:33:11