Flupper, jetzt machst‘ mich aber fertig hier!
Hast vorhin noch die größten Probleme bei den Buchungssätzen gehabt und jetzt kommst mit Teilwertansetzung… 8)
Da hab ich jetzt selbst erst mal googeln müssen und bin im BewG (Bewertungsgesetz) fündig geworden.
Somit sind die 60.000 für das Grundstück wohl richtig angesetzt.
Aber jetzt verrate mir mal wie du zu dieser Erkenntnis gelangt bist.
Gruß
Andreas

Hast vorhin noch die größten Probleme bei den Buchungssätzen gehabt und jetzt kommst mit Teilwertansetzung… 8)
Da hab ich jetzt selbst erst mal googeln müssen und bin im BewG (Bewertungsgesetz) fündig geworden.
Zitat |
---|
§ 10 Begriff des Teilwerts Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber das Unternehmen fortführt. |
Aber jetzt verrate mir mal wie du zu dieser Erkenntnis gelangt bist.
Gruß
Andreas