Aufmerksamkeiten an eine Arbeitnehmerin aus besondernm Anläßen hintereinander

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[ geschlossen ] Aufmerksamkeiten an eine Arbeitnehmerin aus besondernm Anläßen hintereinander, Aufmerksamkeiten zur Verabschiedung in die Mutterschaft und zur Geburt
Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Meinungen zu diesem Thema.

Die 40€-Grenze monatlich sehe ich auch als wichtigstes Kriterium, vermutete aber eben auch, daß die 40€-Grenze je anlaßbezogenes Ereignis und nicht je Ereignis anläßlich der Geburt zutrifft.
Leider waren die Auffassungen hierzu unterschiedlich. Auf jeden Fall bin ich der Meinung, daß 40€ je Ereignis zu ein und demselben Anlaß zu viel sind.

Grüsse

Anreisa
Hallo,

ich habe etwas zum Zeitraum der 40€-Grenze gefunden.

"Bei der Freigrenze von 40€ handelt es sich nicht um einen Jahresbetrag, sondern um eine regelung, die in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unter Umständen mehrfach in Jahr oder gar mehrfach im Monat ausgeschöpft werden kann."
(Quelle Lexikon für das Lohnbüro)

Ich würde die Verabschiedung der Mitarbeiterin und die Geburt das Kindes jeweils als ein unterschiedliches Ereignis nehmen.
Auch ein Beschäftigter, der den Betrieb aus anderen Gründen verlässt, würde doch ein Geschenk bekommen (aber keines zur geburt des Kindes ;) )

Samy
Ich muß das Thema nochmal aufgreifen.
Habe gerade eine Rechnung vor mir für Geschenke.
Die sind für die AN zum Gebrutstag. Jedes etwa in einem Wert von 10,00€.
Bekommen werden die die AN jeweils am Geburtstag.  Das letzte geht also  im Juni 2011 raus.
Die Rechnung muss ich aber jetzt einbuchen und bezahlen.
Ich würde die jetzt auf das Kto Aufmerksamkeiten AN abzugsfähig buchen und eine Liste führen, wann ,wer ,was erhalten hat.

ist das o.k. oder könnte das Schwiergkeiten geben?

samy
Hallo Samy,

ohne in den Gesetzen zu wühlen, würde ich sagen das sowas in Ordnung geht, da die Zuwendungen unter 40 Euro im Monat bleiben. Eine Sammelbestellung darf/sollte hier unschädlich sein, wenn alles ordentl. dokumentiert wird.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Geschenke an Arbeitnehmer sind unabhängig von ihrer Höhe uneingeschränkt als
Betriebsausgaben abziehbar. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 EStG, R 4. 10 Abs. 2 EStR)

Um Irritationen vorzubeugen,
es geht bei der Aussage darum, ob es sich bei Geschenken für Arbeitnehmer
um eine Betriebsausgabe handelt ja oder nein aus Sicht des Unternehmens.
Nicht verwechseln mit dem steuerfreien Sachbezug für den Arbeitnehmer.
Bearbeitet: BiBu+ - 21.07.2010 09:04:53
Beste Grüße BiBu
Danke für die Antwort.
Ich werde es so machen, wie beschrieben.
Samy
Hallo Samy,

hatte gestern irgendwann auch noch in den LstR nachgesehen  und es ist wirklich so, der Zeitpunkt der Übergabe ist entscheidend und nicht der Kauf. Was sich auch mit BiBu´s Aussage aus Sicht des UN sich absolut deckt.

Wenn also der AN einen Sachbezug versteuern muss, dann erst im Moment des erhalt´s.  Ansonsten verweise ich gerne auf BiBu´s Beitrag.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
hi,

ist es nicht so, daß die 40 euro auf die person beschränkt sind, das heißt ein geschenk für die mutter zum mutterschaftsurlaub und ein geschenk für das kind zur geburt ?????
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