Aufmerksamkeiten an eine Arbeitnehmerin aus besondernm Anläßen hintereinander

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[ geschlossen ] Aufmerksamkeiten an eine Arbeitnehmerin aus besondernm Anläßen hintereinander, Aufmerksamkeiten zur Verabschiedung in die Mutterschaft und zur Geburt
Hallo,

m.E. können Ausmerksamkeiten an Arbeitnehmern aus besonderem Anlaß zu bis zu 40 EUR brutto steuerfrei geleistet werden.
Kürzlich wurden Belege eingereicht, die sowohl Aufmerksamkeiten zur Verabschiedung in die Mutterschaft als auch ein paar Wochen später zur Geburt des Kindes betreffen.
Diese Belege ergeben zusammen eine Summe, die größer als 40 EUR ist.
Ist es rechtens diese Aufmerksamkeiten als für 2 getrennte besondere Anlässe anzusehen?

Da allein der Beleg für die Verabschiedung bereits über mahr als 36 EUR ist, stellt sich die Frage wie diese Belege als Aufmerksamkeiten zu buchen sind .
Meines Erachtens nach können zu beiden Anlässen jeweils 40 EUR auf das Konto "lohnsteuerfreie Aufwendungen an Arbeitnehmer" gebucht werden.
Sehe ich das richtig?

Grüsse

Anreisa
Hallo Anreisa,
ich würde diese Aufwendungen ebenfallso so buchen
SKR03: 4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei

Lieben Gruß
Violeta
Hallo allerseits,

ich habe da so meine Zweifel, ob wirklich beide Geschenke lohnsteuerfrei überreicht werden können.

R 19.6 Abs. 1 Satz 2 LStR: "Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro, z.B. [...], die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden."

Das eine persönliche Ereignis, auf das beide Geschenke zurückzuführen sind, ist die Geburt des Kindes (ohne Geburt auch kein Mutterschutz). Ich sehe hier zwei Geschenke zu einem Ereignis. Ergo: Nicht alles ist lohnsteuerfrei.

Gruß
Gustav
:wink1:  Hallo Zusammen,

ich schließ mich hier Gustav an, wäre für mich auch 1 Ereignis.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
:denk: Hallo zusammen,

ist es nicht so, dass die Aufmerksamkeiten pro Monat gewährt werden können?
Wäre es denn möglich zeitnah zur Geburt eines Kindes ein Geschenk zu überreichen und dann im folgenden Monat ein Mutterschutzabschiedsgeschenk? :?:

Wenn die Belege im selben Monat datiert sind, ist es Essig.

Viele Grüße
Filobu
Hi filobu,

uuupps, stimmt irgendwie den Zeitraum überhaupt nicht bedacht. Somit stimme ich Dir zu.
Entscheidend dabei, es müssen Sachzuwendungen sein.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen allerseits,

hier möchte ich meine vorsichtigen Zweifel anmelden. Die Regelung in R 19.6 LStH ist anlassbezogen zu lesen. Der Betrag von 40 Euro gilt zwar auch pro Monat. Aber das setzt mE auch voraus, dass ein weiteres persönliches Ereignis gegeben ist. Dies ist hier nicht der Fall. Im Extremfall könnte sich sonst ein (arbeitnehmerfreundlicher) Arbeitgeber für den Rest des Arbeitslebens jeden Monat auf die Geburt des Kindes berufen und dem AN lohnsteuerfrei etwas zuwenden. Ich glaube nicht, dass das gewollt ist.

Gruß
Gustav
Hallo alle zusammen,

ähm, nicht böse sein, vieleicht verstehe ich ja jetzt auch was falsch aber......

so ein Kind... wird ein einziges Mal an einem Tag in einem Monat geboren, dannach wird nur noch die Geburt gefeiert....

Wie soll sich dann ein AG immer wieder  neu auf die Geburt des Kindes berufen :denk:

Ist es nicht normal, dass wenn in der FA jemand in Mutterschutz geht i. d. R. danach in Erziehungsurlaub, dass dann eine Kleinigkeit geschenkt wird und dann wenn das Kind geboren ist nochmal was für's Baby.

Meiner Meinung nach wird da niemand was einwenden.....

Außerdem sind das zwei Ereignisse, 1. Mutterschutz (Geschenk zur freudigen Erwartung), 2. Geburt (wenn das Kind endlich da ist, dass ist doch eigentlich wieder was ganz anderes) eben zwei Ereignisse
LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 30.06.2010 12:46:11 (Mutterschutz heißt ja nicht unbedingt, dass sie im schlechtesten Fall, auch wirklich Mutter wird!)
M.E. kann der Fb für Aufmerksamkeiten zwar einmal im Monat gewährt werden, aber nur wenn in diesem Monat ein "neues" persönliches Ereignis auftritt. Bei rein monatsbezogener Betrachtung, könnte der AG jeden Monat aufs neue etwas zur vollendeten Geburt schenken (**ist nicht sehr realistisch, ich weiß, aber theoretisch möglich**).

Möglicherweise ist es auch normal, dass zur Verabscheidung und zur Geburt zwei Geschenke gemacht werden, aber dennoch handelt es sich mE um ein Ereignis, auf das beide Geschenke kausal zurückzuführen sind (ohne erwartete Geburt keine Verabschiedung in den Mutterschutz).

Letztendlich wird es nicht um hohe Beträge gehen. Sollte das FA später mal etwas reklamieren, wird es den AG nicht umbringen, wenn er jetzt alles steuerfrei verschenkt und später dann eben auch noch die LoSt nachzahlt.

Gruß
Gustav
Hallo :wink1: ,

es ist durchaus legitim z.B.  jeden Monat einen Gutschein für Benzin auszugeben. (Wenn man u.a. keinen Betrag sondern nur die Literzahl angibt...), oder aber jeden Monat Getränke bis zu einem gewissen Wert dem AN zur Verfügung stellen und dies als Aufmerksamkeit verbuchen. Man muß nur aufpassen, dass man die 40,-- Euro Grenze nicht übersteigt. So wurde dies zumindest bei meiner letzten Lohnsteueraussenprüfung gehandhabt.

Viele Grüße
Filobu
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