Oops!
Ich war der Meinung, dass man als Untenehmer die tatsächlichen Betriebskosten/km nur dann ansetzen darf, wenn das Fahrzeug zum BV gehört. Wo finde ich denn was darüber, das es auch anders geht?
Was ist denn dann noch der Vorteil, wenn ich den PKW dem gewillkürten BV zuordne? Die Möglichkeit der Geltendmachung der Vorsteuer?
Letzteres könnte ich ja (glaube ich) ohnehin nicht tun, da der umsatzsteuerpflichtige Nutzungsanteil < 10% ist.
Mal zwischendrin: Vielen Dank für Eure Hilfe
und schöne Grüße
Yvonne
Ich war der Meinung, dass man als Untenehmer die tatsächlichen Betriebskosten/km nur dann ansetzen darf, wenn das Fahrzeug zum BV gehört. Wo finde ich denn was darüber, das es auch anders geht?
Was ist denn dann noch der Vorteil, wenn ich den PKW dem gewillkürten BV zuordne? Die Möglichkeit der Geltendmachung der Vorsteuer?
Letzteres könnte ich ja (glaube ich) ohnehin nicht tun, da der umsatzsteuerpflichtige Nutzungsanteil < 10% ist.
Mal zwischendrin: Vielen Dank für Eure Hilfe
und schöne Grüße
Yvonne