Hallo,
bitte helft!
Ich habe anscheinend logische "Lücken" - und egal, wie ich mir die Konten male, kommt nix dabei raus.
Ich versuche es an einem Beispiel:
z.B. gez. Kapital ist 100.000 EUR. Davon 60.000 € eingefordert, 40.000 € - noch nicht.
D.h. am Anfang des Jahres (SKR-03):
9000 an [color=#FF0000]?[/color]
Laut § 272 HGB die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gez. Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen;
Buchungssatz:
Gez. Kapital (Kto. 800) an nicht eingeforderten ausst. Einlagen ( Kto. 820 / Passiva ) – 40.000 €
Dann weiter im Text § 272 HGB: der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.
Buchungssatz:
Forderungen gegen Gesellschafter (1507) an gez. Kapital (800) – 60.000 €
Wenn die Zahlung des Gesellschafters eingeht, dann:
Bank an Forderung
Was meint Ihr?....
Herzliche Grüsse !!
ViTi
bitte helft!

Ich versuche es an einem Beispiel:
z.B. gez. Kapital ist 100.000 EUR. Davon 60.000 € eingefordert, 40.000 € - noch nicht.
D.h. am Anfang des Jahres (SKR-03):
9000 an [color=#FF0000]?[/color]
Laut § 272 HGB die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gez. Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen;
Buchungssatz:
Gez. Kapital (Kto. 800) an nicht eingeforderten ausst. Einlagen ( Kto. 820 / Passiva ) – 40.000 €
Dann weiter im Text § 272 HGB: der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.
Buchungssatz:
Forderungen gegen Gesellschafter (1507) an gez. Kapital (800) – 60.000 €
Wenn die Zahlung des Gesellschafters eingeht, dann:
Bank an Forderung
Was meint Ihr?....
Herzliche Grüsse !!
ViTi