Hallo, wie buche ich das? Auto gekauft auf firma 3700 eur preis (keine neue auto), MwSt ausweisbar, es wird ca 80% geschäftlich gefahrt..MwSt kann ich gleich ausweisen, für Abschreibug ist die 3700 eur die Listenpreis oder...?? Und dann die 1% Regelung? Danke!
Es wird auf Fuhrpark gebucht. Wenn du berechtigt bist zum Vorsteuerabzug, dann darf natürlich nur der Nettopreis im Fuhrpark landen.
Fuhrpark 3109,24 Vorsteuer 590,76 an Bank/Kasse/Verbindlichkeiten(Kreditor) 3700
Der Afa Betrag errechnet sich dann aus den 3109,24 z.B Afa für 3 Jahre = 1036,41 AfA pro Jahr
Für die Privatnutzung kannst du, wenn du kein Fahrtenbuch führst die 1% Regelung in Anspruch nehmen. Allerdings ist diese vom NEU-LISTENPREIS des Fahrzeugs zu errechnen.
z.B: Neupreis 20.000,- = 1% = 200,- € und diese sind für jeden Monat einzubuchen also insgesamt 12 % im Jahr = 2400,- €
Hoffe erstmal geholfen zu haben. Vielleicht ist es für dich besser ein Fahrtenbuch zu führen und nicht die 1% Regelung in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank, ja hast mir sehr geholfen, habe noch 2 fragen....sind bei gebrauchtsauto 3 jahre abschreibung? und woher weiss ich die Neupreis (muss ich wissen was hat in 2004 bei EZ gekostet od. was kostet ungefähr jetzt?) Danke!
Das mit den 3 Jahren war nur ein Beispiel. Würd ich aber aufgrund des Alters und des Preises so machen. Generell solltest du einfach schätzen wie lange der noch hält und gefahren wird, da er ja schon 5-6 Jahre alt ist. (6 Jahre ist die Afa bei einem Neuwagen).
Den Listenpreis würd ich mal beim Autohaus erfragen. Oder hier kannst du auch schauen. Ist aber dann ohne Sonderausstattung: http://www.autobudget.de/
Der Listenpreis umfasst auch die Umsatzsteuer. Und auf den pauschalen Nutzungswert muss noch mal Umsatzsteuer berechnet werden.
Beispiel: Listenpreis 30.000 incl. USt.
1% von 30.000 mal 12 Monate = _____________________3.600 Abzug f. Kosten ohne Vorsteuerabzug pauschal 20% ____- 720 Bemessungsgrundlage für die USt._________________ = 2.880 Umsatzsteuer 19% ________________________________ 547,20
Als Betriebseinnahmen sind dann zu versteuern 3.600 + 547,20 = 4147,20
So müsste es gerechnet werden, wenn sich an der 1% Regelung nichts geändert hat.
Ja ich habe mich jetzt nur erstmal am Aktivieren des PKW festgekrallt. Weil das Thema imho hier sowieso nicht auf einmal abschließend behandelt werden kann.
@Andriko Was ist denn zum Beispiel noch mit Fahrten Wohnung zur Firma mit 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer ? Und danach gegenrechnen der Entfernungspauschale ?
Wird in dem Fall je nach Neupreis die Kostendeckelung hier greifen ?
Wäre Fahrtenbuch nicht eher günstiger ? siehe 1. Beitrag von mir
Wegen dieser ganzen Fragen die den Threadersteller wahrscheinlich eher verwirren als erklären, kann ich hier auch nicht abschließend antworten.
@Andriko Was ist denn zum Beispiel noch mit Fahrten Wohnung zur Firma mit 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer ? Und danach gegenrechnen der Entfernungspauschale ?
Stimmt, um diesen Betrag wäre zu kürzen, bzw. als Betriebsausgabe zu sehen. Und bei doppelter Haushaltsführung müsste ja noch zusätzlich um Listenpreis x 0,002 % x Entfernungskilometer x Heimfahrten gekürzt werden…
Zitat
Wegen dieser ganzen Fragen die den Threadersteller wahrscheinlich eher verwirren als erklären, kann ich hier auch nicht abschließend antworten.
Meiner (laienhaften) Meinung nach würde ich hier unbedingt zum Fahrtenbuch raten, wie bereits im ersten Beitrag geschrieben. Weil bei nur 20%iger Privatnutzung und dem niedrigen Kaufpreis würde man hier imho viel besser "fahren" :lol:
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