Baustrom

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[ geschlossen ] Baustrom, Buchung als Einbehalt
Hallo, ich bin in einer Verwaltung tätig und bin gerade auf dieses Forum gestoßen und habe gleich mal eine Frage.

Bei Vergaben nach VOB wird bei Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden geregelt, dass der Bauherr uns die Kosten für Strom und Wasser  erstatten muss. Bsp.:

Schlussrechnung 30.000 €
Baustrom 200 €

Gezahlt werden an den Unternehmer 29.800 €, diese werden auch auf die Anlage gebucht.
Unser Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Erstattung des Baustromes extra gebucht werden muss.

Kann jemand weiterhelfen, ob diese Auffassung richtig ist und wenn ja, wie die Buchungen aussehen sollten? Welche Konten?

Vielen Dank
Bearbeitet: Ely - 14.01.2011 13:01:58
Hallo Ely,

da haben die Rechnungsprüfer recht. Ich würd mir ein Unterkonto, in dem Bereich wo man die Stromkosten erfasst, anlegen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das du dafür eine extra Buchung machen mußt ist unbestritten. Nur ob du
ein Unterkonto wie Andreas schrieb anlegst oder es direkt als Ertrag buchst
ist umstritten.
Beste Grüße BiBu
Da hat BiBu natürlich recht, ich dachte nur daran das der durch Dritte verursachte Stromverbrauch wieder korrigiert wird und dann damit nur der eigene überbleibt. Beides ist aber möglich.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ely schrieb von der Verwaltung, daher bin ich jetzt von der kameralistischen Buchführung
ausgegangen. Dort geht es vornehmlich um die Budgetierung, daher Buchung als
Ertrag sonst wird direkt verrechnet.
Beste Grüße BiBu
Ahh, deswegen, Ich geb zu das ich nicht auf die Idee gekommen bin das eine kameralistische Buchführung vorliegen könnte.
Desweitern sind meine Kenntnisse diesbezgl. auch mehr als gering.
Sollte dies vorliegen, ist Ely mit deiner Lösung wohl besser bedient.

Da ich einige Kollegen kenne die in Verwaltungen zu tun haben, weiß ich das in unserer Region schon einige Verwaltungen umgestellt haben bzw. an einer Umstellung arbeiten. Ob das irgendwann der Regelfall wird?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank für eure Anregungen. Leider hatte ich vergessen zu schreiben, dass wir bereits doppisch buchen. Also müsste sicher eine Absetzung (negativer Aufwand) im SK Strom (Geschäftsaufwendungen) gebucht werden und die Anlage muss mit voller Summe eingebucht werden. Ich weiß nur nicht, ob wir beim Buchen dies alles realisieren können.

Trotzdem nochmal Danke.
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