Bearbeitungsgebühr

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[ geschlossen ] Bearbeitungsgebühr
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mephisto quote:
Es ist wie z.B. Trinkgeld eine Nebenleistung zur Bewirtung und gehört daher mit auf's selbe Konto, ist dann auch nur zu 70% abzugsfähig.

Hallo Mephisto,

es ist keine Nebenleistung wie etwa Trinkgeld.
Es ist eine nachträglich erhobene Gebühr für das Erstellen der Rechnung und hat mit der Bewirtung nichts zu tun.
Warum die Gebühr ohne Steuer sein soll ist mir allerdings auch nicht klar.
Hallo Mauri und ein Herzliches Wilkommen im Forum,

ich denke es ist Ansichtssache wie man diese Bearbeitungsgebühr bewertet.
Man kann zu dem Schluss kommen das es eine Nebenleistung der Bewirtung ist, ähnlich wie die Versandkosten bei einer Lieferung oder man entscheidet sich das der Bewirungsvorgang vor Ort abgeschlossen war und man einen extra Vereinbarung für die zus. Rechnungsstellung getroffen hat.

Rechtl. darf man eigentl. für die Erstellung einer Rechnung keine Bearbeitungsgebühr verlangen, wurde hier nun aber vollzogen.

Dazu kommt das so eine Leistung eigentl. als sonst. Leistung steuerbar wäre, hier hat der UN bzw. sein Steuerberater wohl auf eine Art Schadensersatz für die Erstellung abgestellt.

Sei´s wies ist, der Betrag dürfte so gering sein, das eine weitere Verfolgung der Sachlage in keinem Verhältnis steht und der Beleg nun so wie er ist verbucht wird, ob nun als Nebenleistung oder Hauptleistung.

Deshalb hab ich auch sofort zurückgerudert mit meiner Meinung, um es nicht in die Länge zu ziehen.

Gruß und weiterhin Viel Spass im Forum

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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