Hi Bibu,
schön dich zu sehen.
Ja, das ist richtig, es gilt in der Handelsbilanz. Allerdings steht im neuen § 5 (1) EstG, das diese Wahlrechte, dann ausserhalb, durch Aufzeichnungen durchgeführt werden.
Ich weiß auch noch nicht genau wie zu verfahren ist, darf ich bei einer reinen Steuerbilanz dies noch innerhalb machen oder muss es generell ausserhalb passieren?
Weisst Du mehr?
Gruß
Andreas
schön dich zu sehen.
Ja, das ist richtig, es gilt in der Handelsbilanz. Allerdings steht im neuen § 5 (1) EstG, das diese Wahlrechte, dann ausserhalb, durch Aufzeichnungen durchgeführt werden.
Ich weiß auch noch nicht genau wie zu verfahren ist, darf ich bei einer reinen Steuerbilanz dies noch innerhalb machen oder muss es generell ausserhalb passieren?
Weisst Du mehr?
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock: