Betriebsfahrzeug nach Unfall Totalschaden. Wie verbuchen

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Hi Bibu,

schön dich zu sehen.

Ja, das ist richtig, es gilt in der Handelsbilanz. Allerdings steht im neuen § 5 (1) EstG, das diese Wahlrechte, dann ausserhalb, durch Aufzeichnungen durchgeführt werden.

Ich weiß auch noch nicht genau wie zu verfahren ist, darf ich bei einer reinen Steuerbilanz dies noch innerhalb machen oder muss es generell ausserhalb passieren?

Weisst Du mehr?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

am Ende wird es bestimmt auf eine Ergänzungsbilanz hinaus laufen.
Das bekommen wir auch noch genau heraus.

Denk nur an selbsgeschaffene Vermögensgegenstände des AV - Handelsbilanz
dann ab nächstes Jahr Aktivierungspflicht und Steuerbilanz weiterhin Aktivierungsverbot.

Es wäre auch zu langweilig wenn sich nichts ändern würde im Leben. :D

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Hallo Bibu,

ja, Ergänzungsbilanz wäre auch denkbar.

Sobald einer was neues erfährt kann er, vielleicht am Stammtisch, die anderen diesbezügl. informieren.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen Dank für die Ausführliche Beantwortung meiner Frage... Ich kümmer mich heut noch um meine Umsatzsteuervoranmeldung und dann mach ich mich an das gebuche mit dem Auto...

Hab mal bisschen den SKR 03 durchsucht.

Einstellung in die Sonderposten mit Rücklagenanteil ist Konto 2341. Das ist eindeutig.
Für Sonderposten mit Rücklageanteil (Passivkto.) gäbe es zei möglichkeiten:
[list]0943 Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7g Abs. 2 EStG n.F.[/list:u]
[list]0948 Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7g Abs. 3, 7 EStG a.F.[/list:u]

So, und jetzt muss ich nochmal ganz zu den Basics zurück:
Wenn Du schreibst "buche Konto X an Konto Y"...
Dann muss beim Konto X das S für "Soll" stehen, oder?
Bis jetzt konnte ich immer schön mit "Ausgabe" oder "Einnahme" als Buchungsart arbeiten, und da wird das ganze dann automatisch gesetzt...

Ansonsten ist mir Deine Vorgehensweise eigentlich klar und ich hoffe dass ich das meinem Buchungsprogramm auch klar machen kann ;)

Vielen lieben Dank schon mal!!

Viele Grüße,
Stefan
Hallo,

ja so setzt sich der Buchungssatz zusammen Soll an Haben.

VG bookman
Hallo Stefan,

die Konten sind:

Passivkonto: 930 Sonderposten mit Rücklageanteil

GUV Kto.: 2340 Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil (steuerfreie Rücklage)

Dieser Sonderposten hat nichts mit dem § 7g zu tun, sondern darf gem. R 6.6 EStR gebildtet werden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

endlich sind die Zahlen von der Versicherung da und auch das neue Auto ist am Start.
Vielen Dank für die große Hilfe die Du mir gegeben hast, den Vorgang blick ich jetzt zumindest voll durch.

Eine kleine Frage zu den Kontonummern hab ich noch.
Wenn ich mein neues Auto als Anlagevermögen anlege, dann hab ich da die Möglichkeit bei der Anschaffung den Bruttpreis anzugeben, welcher von Privateinlage (hab Bar gezahlt) an Pkw (320) gebucht wird.
So weit so gut. Die aufgedeckt stille Reserve muss ich ja dann von dem Betrag des Wagens abziehen.

Hierzu bietet mir mein Programm direkt unter der Erfassung des Preises noch die Möglichkeit an, einen Kürzungsbetrag anzugeben. Das ist ja dann der Betrag der stellen Reserve.
Das müsste ich ja dann von 2340 an 320 buchen...
Allerdings bietet er mir nur Konten von 4822 bis 4865 an, und wenn ich 2340 von Hand eintippe, löscht er diesen Wert wieder raus...

Muss ich die stillen reserven zuerst von dem 2340er Konto an eines der 48** Konten buchen?

Oder soll ich einfach den Nettobetrag des neuen Wagens um die stille Reserven vermindern und das einfach auf dem Beleg vermerken?

Vielen Dank nochmal und viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
Zitat
Muss ich die stillen reserven zuerst von dem 2340er Konto an eines der 48** Konten buchen?
bloß nicht den Sopo an ein Aufwandskto. der Abschreibungen umbuchen.


Zitat
McSchwaiger quote:
Das müsste ich ja dann von 2340 an 320 buchen...
Hiermit würdest Du deinen Sopo  in der GUV wieder rückgängig machen.
Die richtige Buchung lautet: 930 an 320


Zitat
McSchwaiger quote:
Hierzu bietet mir mein Programm direkt unter der Erfassung des Preises noch die Möglichkeit an, einen Kürzungsbetrag anzugeben. Das ist ja dann der Betrag der stellen Reserve.
Ich denke hiermit meinst du eine zus. Softw. innerhalb deiner Buchaltung, wo du die Anlagegüter verwaltest und den Anlagespiegel/Anlagegitter erzeugst. Wenn dem so ist und deine Softw. partou den Kürzungsbetrag nicht annehmen will, dann machs wie du vorgeschlagen hast, auf einem Extrabeleg den Vorgang notieren und gleich den gekürzten Wert eingeben.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

vielen Dank für die Antwort!

Hast mir super geholfen!!

Viele Grüße,
Stefan
Hi Andreas,

sorry wenn ich den Thread jetzt nochmal ausgrabe, aber es gibt ein kleines Problem mit den stillen Reservern.

Hier mal die Erläuterung vom FA:

Die stillen Reserver können nicht nach §§6c i. V. m. 6b EStG übertragen werden, da dies nur bei Grund und Boden,Gebäuden, Binnenschiffen und Anteilen an Kapitalgesellschaften möglich ist, sofern diese mindestens sechs Jahre zum Betriebsvermögen gehört haben.
Die Abschreibung des angeschafften PKW wurde daher entsprechend berichtigt.


Hat das FA recht, oder meinst Du es lohnt sich deshalb zum Steuerberater zu gehen? Immerhin müsste ich deshalb jetzt fast 800 Euro mehr Einkommensteuer zahlen...

Würde mich über eine kurze Antwort freuen ;)

Viele Grüße,
Stefan
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