Hi Alle,
ich verstehe das Bilanzierungsverbot nicht ganz genau. Ich weis was es aussagt aber wie ich mich bei der Buchhaltung verhalten soll weis ich nicht.
Also wie folgt:
Für sämtliche mit der Gründung des Geschäftsbetriebes zusammenhängenden Kosten besteht nach § 248 Abs. 1 HGB ein Bilanzierungsverbot.
Die Kosten sind aber dennoch angefallen. Zuvor habe ich auf unser Bankkonto per:
Bank an Verbindl. gg. Gesellschaftern
Geld gebucht.. Also ist über das Bankkonto Geld vorhanden.
Von diesem Geld habe ich den Notar und die Justizkasse bezahlt.
Wenn ich nun aber diese Kosten wegen Bilanzierungsverbot aktivieren kann wie buche ich dann das geld weg was nun nicht mehr vorhanden ist ?
Gruß
Dee
ich verstehe das Bilanzierungsverbot nicht ganz genau. Ich weis was es aussagt aber wie ich mich bei der Buchhaltung verhalten soll weis ich nicht.
Also wie folgt:
Für sämtliche mit der Gründung des Geschäftsbetriebes zusammenhängenden Kosten besteht nach § 248 Abs. 1 HGB ein Bilanzierungsverbot.
Die Kosten sind aber dennoch angefallen. Zuvor habe ich auf unser Bankkonto per:
Bank an Verbindl. gg. Gesellschaftern
Geld gebucht.. Also ist über das Bankkonto Geld vorhanden.
Von diesem Geld habe ich den Notar und die Justizkasse bezahlt.
Wenn ich nun aber diese Kosten wegen Bilanzierungsverbot aktivieren kann wie buche ich dann das geld weg was nun nicht mehr vorhanden ist ?
Gruß
Dee