Bilanzierungsverbot

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Hi Alle,

ich verstehe das Bilanzierungsverbot nicht ganz genau. Ich weis was es aussagt aber wie ich mich bei der Buchhaltung verhalten soll weis ich nicht.

Also wie folgt:

Für sämtliche mit der Gründung des Geschäftsbetriebes zusammenhängenden Kosten besteht nach § 248 Abs. 1 HGB ein Bilanzierungsverbot.

Die Kosten sind aber dennoch angefallen. Zuvor habe ich auf unser Bankkonto per:

Bank an Verbindl. gg. Gesellschaftern

Geld gebucht.. Also ist über das Bankkonto Geld vorhanden.

Von diesem Geld habe ich den Notar und die Justizkasse bezahlt.

Wenn ich nun aber diese Kosten wegen Bilanzierungsverbot aktivieren kann wie buche ich dann das geld weg was nun nicht mehr vorhanden ist ?

Gruß
Dee
Hi Dee,

das Bilanzierungsverbot besagt nur das du diese Aufwendungen nicht in AV aktivieren darfst, dennoch sind es Aufwendungen die in die GUV gehören.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke für die schnelle Antwort...

das bedeutet also ich kann

Gründungskosten an Verb. gg. L+L und anschließend
Verb. gg. L+L an Bank buchen ?

ich hab es ja bereits bezahlt kann ich mir dann den ersten schritt sparen und direkt

Verb. gg L+L an Bank buchen ?

was wäre denn eine Aktivierung im AV ?
Hallo Dee,

wieso Vbk.?  Wie du schreibst wurden diese Aufwendungen bezahlt.

Du buchst Aufwendungen (GUV) an Bank.
z.b. Notarkosten = Rechts- u. Beratungskosten an Bank

Erklärung
AV = Anlagevermögen

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
wieso Vbk.? Wie du schreibst wurden diese Aufwendungen bezahlt.

weil ich dachte ich muss die rechnung erst einbuchen und dann als zweiten schritt den geldabfluß buchen.
es ist also doch so das wenn ich bereits bezahlte verbindlichkeiten habe dann muss ich die zwischenbuchung nicht mehr machen...

danke für die hilfe..

werd das forum etwas öffter aufsuchen..

schule und buchführungsunterricht ist schon was her :)
Hallo dee,

Ok man kann/sollte die Rechnungen bei erhalt erst im Kreditor aufnehmen um eine Übersicht zu erhalten was noch alles bezahlt wird, erst recht wenn man Soll-Versteuerer ist.

Hier habe ich deine Frage wohl falsch verstanden.

Deine Buchung beim Notar wäre dann:

Bei Rechnungserhalt
Rechts- u. Beratungskosten an Kreditor

Bei Bezahlung
Kreditor an Bank


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Deine Buchung beim Notar wäre dann:

Bei Rechnungserhalt
Rechts- u. Beratungskosten an Kreditor

Bei Bezahlung
Kreditor an Bank

Hi,

ich hab nun schon einige Buchungen gemacht und dummerweise (ich benutze Lexware financial office) hab ich jede Buchung zwar mit dem Bruttobetrag gebucht allerdings bei der Buchung im Programm nie die Steuern angegeben (dort kann man versch. steuern wie zb. die Vst.oder Ust.angeben oder halt die option <keine>)

muss das überhaupt in den Buchungen stehen (also die Umsatzsteuer die in der Rechnung enthalten ist)
wann und wie Buch ich die? wenn ich die Rechnung einbuche oder wenn das Geld fließt oder beides ?

Bitte um eure mithilfe :) Das Programm hat bei Zb. Bewirtungskosten automatisch die Vst. aktiviert (da isses mir aufgefallen) muss ich vielleicht nur die Vst. buchen und nicht die Ust.
Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst du die VSt. und USt. auch buchen, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Von VSt. spricht man, wenn du z.B. Waren einkaufst.
Von USt. spricht man, wenn du z.B. Waren verkaufst.
Die VSt. stellt eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar.
Die USt. stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar.

Zitat
wann und wie Buch ich die? wenn ich die Rechnung einbuche oder wenn das Geld fließt oder beides ?

In der Regel, wenn du die Rechnung einbuchst.

Beispiel 1:
Wareneinkauf 119 EUR brutto (incl. 19% Steuer)
dann buchst du

Warenaufwendungen 100 EUR
Vorsteuer 19 EUR
AN
Kreditor 119 EUR

und bei Bezahlung

Kreditor 119 EUR AN Bank 119 EUR

Beispiel 2:
Warenverkauf 119 EUR brutto (incl. 19% Steuer)
dann buchst du

Debitor 119 EUR
AN
Warenerlöse 100 EUR
Umsatzsteuer 19 EUR

und bei Bezahlung

Bank 119 EUR AN Debitor 119 EUR

In den meisten Buchungsprogrammen gibt man in der Regel den Bruttobetrag ein und wählt die entsprechende Steuerart und den Steuersatz aus. Den Rest macht das Programm dann automatisch.
vielen Dank, das hilft mir schon sehr weiter..

ich nehme an das ich bei den Aufwendungen die ich hatte für die Gründung (Rechtsanwalt zB.) Vorsteuer buchen muss weil Umsatzsteuer wär schlecht da ich die Steuern ja niemanden weitergeben kann es also kein durchlaufender posten ist ?
Zitat
ich nehme an das ich bei den Aufwendungen die ich hatte für die Gründung (Rechtsanwalt zB.) Vorsteuer buchen muss…
Korrekt, bei betrieblichen Aufwendungen kannst du Vorsteuer geltend machen, wenn auf der Rechnung die Steuer ausgewiesen ist.
Bei Beiträgen zu Versicherungen z.B. kann  man keine Vorsteuer geltend machen, da auf der Rechnung keine Steuer ausgewiesen ist. Also beim buchen Steuer <keine>

Zitat
…Vorsteuer buchen muss weil Umsatzsteuer wär schlecht da ich die Steuern ja niemanden weitergeben kann es also kein durchlaufender posten ist ?
Das habe ich nicht ganz verstanden?

Gruß
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 13.01.2010 19:48:40
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