Buchen von gerigstwertigen WGs die zur Vermietung bestimmt sind

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Buchen von gerigstwertigen WGs die zur Vermietung bestimmt sind
Hallo, trotz längerer Recherche konnte ich leider nichts zu meinem Problem finden - ich hoffe, jemand anderes kann mir weiterhelfen!

Kurz die Standardinfos: Bilanzierung, SKR04

Meine Frage ist: Wohin buche ich GWG die zur späteren Vermietung bestimmt sind? Konkret stellt sich mir die Frage, ob Gegenstände die vermietet werden sollen bspw. in einem Anlagespiegel auftauchen müssen?

ein konkretes Beispiel:

Kauf eines Vorschlaghammers (35€). Normalerweise würde ich hier einfach sofort abschreiben und buchen: 6845 (Werkzeuge&Kleingeräte) an 1800 (Bank).
Ist es eventuell aber notwendig, stattdessen zu buchen: 0670 (GWG bis 410) an 1800 und am Ende des Jahres auf auf 1€ Restbuchwert abzuschreiben, da ja später damit noch Erträge aus Vermietung erzielt werden sollen?

Ich hoffe ich habe alle wichtigen Infos mit drin, ansonsten gerne nachfragen.
Ich würde mich sehr über Hilfestellung freuen.
LG
Das ist  Umlaufvermögen, keine Werkzeuge oder GWGs.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Das ist  Umlaufvermögen, keine Werkzeuge oder GWGs.

Danke für die Antwort. Ich habe das mal nachgeschaut, aber eher das hier gefunden:

Ein Gegenstand, der vermietet werden soll oder zur Vermietung bestimmt ist, zählt hingegen zum Anlagevermögen – es sei denn, die Vermietung dient nur dem Zweck, den Gegenstand anschließend dem Mieter zu verkaufen. (Quelle: Haufe)

Verkauft werden sollen die Gegenstände in diesem Fall hier aber nicht.

lg
Zitat
palmengarten schreibt:
Konkret stellt sich mir die Frage, ob Gegenstände die vermietet werden sollen bspw. in einem Anlagespiegel auftauchen müssen?

Das müssen sie nicht. Es ist dem Geschmack des Eigentümers vorbehalten, wie er seine Außendarstellung (= Bilanz bzw. EÜRAV) halten will. Ich bin ein Freund von kurzen Inventarlisten. Also Sofortaufwand; 6845. Bitte nicht als Umlaufvermögen in der Klasse 5000.

Es ist nicht untersagt, jeden Gegenstand zu bilanzieren und abzuschreiben. Aber das kostet Zeit in der Buchhaltung und Jahresabschluss.
Man könnte einen Sammelposten bilden - dann hat man die Gegenstände aktiviert.
Vielen Dank für die Antworten!

Ich werde es wohl über Sofortabschreibungen und teilweise Sammelposten machen.

herzliche Grüße!
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