Hallo,
in unserem Unternehmen (GmbH / Onlinehandel) soll demnächst die Buchhaltung vom Steuerberater übernommen werden.
Es wird sehr viel über diverse Marktplätze vertrieben und die Hauptzahlungen laufen via PayPal.
Ich habe jetzt mal eine Liste der vom Steuerbüro verwendeten Konten erhalten und festgestellt, dass das Steuerbüro das PayPal-Konto nicht als Geldkonto angelegt hat. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilte, dass für PayPal ein Verrechnungskonto angelegt wurde und die jeweilige Abbuchung von PayPal auf das Geschäftskonto dann als Gesamtsumme an dem Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto als Umsatzerlös gebucht wird. So wird übrigens mit sämtlichen Zahlungen der jeweiligen Marktplätze vorgegangen. Ist diese Vorgehensweise so richtig?
Es kann ja auch sein, dass ein Kunde am 25.ten eines Monats zahlt (Zahlung auf dem PayPal-Konto ersichtlich), mein Chef die Abbuchung aber erst am 02.ten des Folgemonats vornimmt. Dann verschiebt sich doch der Zeitpunkt der Versteuerung.
Noch als Kleinigkeit: Ist es richtig, dass die PayPal-Gebühren mit dem Steuerschlüssel 94 (DATEV - SKR 03) gebucht werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
in unserem Unternehmen (GmbH / Onlinehandel) soll demnächst die Buchhaltung vom Steuerberater übernommen werden.
Es wird sehr viel über diverse Marktplätze vertrieben und die Hauptzahlungen laufen via PayPal.
Ich habe jetzt mal eine Liste der vom Steuerbüro verwendeten Konten erhalten und festgestellt, dass das Steuerbüro das PayPal-Konto nicht als Geldkonto angelegt hat. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilte, dass für PayPal ein Verrechnungskonto angelegt wurde und die jeweilige Abbuchung von PayPal auf das Geschäftskonto dann als Gesamtsumme an dem Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto als Umsatzerlös gebucht wird. So wird übrigens mit sämtlichen Zahlungen der jeweiligen Marktplätze vorgegangen. Ist diese Vorgehensweise so richtig?
Es kann ja auch sein, dass ein Kunde am 25.ten eines Monats zahlt (Zahlung auf dem PayPal-Konto ersichtlich), mein Chef die Abbuchung aber erst am 02.ten des Folgemonats vornimmt. Dann verschiebt sich doch der Zeitpunkt der Versteuerung.
Noch als Kleinigkeit: Ist es richtig, dass die PayPal-Gebühren mit dem Steuerschlüssel 94 (DATEV - SKR 03) gebucht werden?
Vielen Dank für die Hilfe!