Buchung Gewerbesteuerbescheid

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Buchung Gewerbesteuerbescheid
Hallo,

ich habe im Oktober 2023 den Gewerbesteuerbescheid für 2022 erhalten.

Darauf ist u. a. die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2023 mit 60.000,00 € angegeben.

Aus 2022 ist ein Guthaben über 30.093,00 € aufgeführt.

Die Fälligkeit des Differenzbetrages über 29.907,00 € ist der 15.11.2023.

Das Konto 1540 Forderung aus GewSt-Überzahlung hat einen EB-Wert von 30.100,00 € im Soll.


Wie buche ich all diese oben aufgeführten Umstände?

1.
Ich buche zuerst:
4320 Gewerbesteuer an 7000 Kreditor 29.907,00 € ?

2.
Am 15.11.2023:
70000 Kreditor an Bank 29.907,00 €  ?

3. Zum Schluss:
2281 GewSt-Nachzahlung/-Erstattungen VJ §4/5b an 1540 Forderungen aus GewSt-Überzahlung 7,00 € ?

Ich weiß nicht, ob das richtig ist. Die Zwischenschritte fehlen mir. Kann mir jemand helfen?
Bitte nicht mit negativen Beträgen operieren!

Gruß
Mateo
Ist der EB_Wert auf 1540 für 2024 oder 2023 ? Egal - ich würde das nicht (um)buchen sondern erst zum Jahresabschluss.
Also viele Steuerberater bevorzugen solche Korrekturen oder Umbuchungen beim Jahresabschluss.

Du kannst doch relativ eindeutig erstmal so buchen (so bleibt es nachvollziehbar, auch in der Bilanz bzw. GuV):

4320 an 7xxxxx 60.000,00 (Gewerbesteuer)

7xxxx an 2281 30.093,00 (Gewerbesteuer Vorjahre)

und für die Zahlung den Saldo 7xxxx an Bank  29.907,00

Da die Gewerbesteuer VZ 60.000,00 ist, sollte das auch so auch dem Konto 4320 gebucht werden sonst stimmen nachher die Zahlen nicht (Gewinnermittlung im laufenden Jahr).
Hallo Dauerbucher,

vielen Dank für deine Antwort!
Wird man hier eigentlich nicht über Antworten per E-Mail informiert?

Ich habe zwischenzeitlich eine ähnliche Lösung ausbaldowert (EB-Wert ist für 2024). Ich möchte den Saldo von 1540 auf 0 bringen:

4300 an 70000   60.000,00 €
70000 an 1210   29.907,00 €  
70000 an 1540   30.093,00 €  
2281 an 1540              7,00 €

Was hältst du davon?
Zitat
Mateo schreibt:

Wird man hier eigentlich nicht über Antworten per E-Mail informiert?

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VG, CP1
Hallo CP1,

einen Button "abonnieren" finde ich oben rechts nicht.

Aber links unter dem "Formular für die Antwort" finde ich eine ComboBox "Neue Beiträge in diesem Thema abonnieren". Diese hatte ich von Anfang an angeklickt. Auch unter "Abonnements" (oben zwischen "Profil" und "Nachrichten" ist das Thema hier eingetragen. Trotzedem habe ich bisher noch keine E-Mail erhalten. Ich bin gerade lediglich "auf gut Glück" hierher gekommen und hatte gesehen, dass du geantwortet hast.
Zitat
Mateo schreibt:
Ich möchte den Saldo von 1540 auf 0 bringen:

Eigentlich sind das Konten für den Jahresabschluss.
Jetzt bleibt ja auch ein Saldo von 7,00 € übrig.
Der gehört aber dann nicht auf 2281 sondern auf 2283 (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen).

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/rueckstellung-gewerbesteuer-3-gewerbesteuer-als-nicht-abziehbare-betriebsausgabe-zurechnung-ausserhalb-der-bilanz_idesk_PI20354_HI7305099.html
Ok, danke für den Link! Sehr informativ; aber bringt mich bzgl. meines eigentlichen Problems nicht weiter.
Das Thema " später beim Jahresabschluss" ist nicht von Interesse. Ich möchte das JETZT alles korrekt verbuchen.

Aus 2022 resultiert eine Überzahlung von 30.100,00 €. Ich schätze mal, das ist der Grund, weswegen mein Voränger keine Rückstellung für 2023 gebildet hat - richtig?
Ich gehe davon aus, dass daher das Konto 2283 für mich nicht in Frage kommt.

Ich frage mich jetzt aber, ob ich den Saldo von 1540 wirklich auf 0 bringen muss. Eigentlich gibt es jetzt nach der Verrechnung auf dem Gewerbesteuerbescheid ja immer noch eine Überzahlung von 7,00 € resultierend aus dem Jahr 2022.
Darum wäre ein Buchen der 7,00 € auf 2281 doch gar nicht korrekt, oder? Die 7,00 € sind ja bisher weder nachgezahlt noch erstattet worden?

Na ja, obwohl: Auf dem Gewerbesteuerbescheid steht: "Rest aus Vorjahr = -30.093,00 €"
Mein Vorgänger hat jedoch am 31.12.2022 1540 an 4320 30.100,00 € gebucht.

Oder haken meine Gedankengänge irgendwo?
Bearbeitet: Mateo - 21.05.2024 16:34:32
Zitat
Mateo schreibt:
Aus 2022 resultiert eine Überzahlung von 30.100,00 €. Ich schätze mal, das ist der Grund, weswegen mein Voränger keine Rückstellung für 2023 gebildet hat - richtig?
Nein.
Zitat
Ich gehe davon aus, dass daher das Konto 2283 für mich nicht in Frage kommt.
Das kommt deshalb nicht in Betracht, weil das hiermit gar nichts zu tun hat.

Zitat
Ich frage mich jetzt aber, ob ich den Saldo von 1540 wirklich auf 0 bringen muss. Eigentlich gibt es jetzt nach der Verrechnung auf dem Gewerbesteuerbescheid ja immer noch eine Überzahlung von 7,00 € resultierend aus dem Jahr 2022.
Darum wäre ein Buchen der 7,00 € auf 2281 doch gar nicht korrekt, oder? Die 7,00 € sind ja bisher weder nachgezahlt noch erstattet worden?

Na ja, obwohl: Auf dem Gewerbesteuerbescheid steht: "Rest aus Vorjahr = -30.093,00 €"
Mein Vorgänger hat jedoch am 31.12.2022 1540 an 4320 30.100,00 € gebucht.

Oder haken meine Gedankengänge irgendwo?
ja, allerdings.

Die Gewerbesteuer hat nichts auf einem Kreditoren zu suchen, wenn überhaupt
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern

das hier kann direkt in der Bank gebucht werden, denn der 15.11.2023 war schon längst.
für den Umweg über Verbindlichkeiten gibt es keinen Grund.
60.000 EUR auf 4320
30.100 EUR auf 1540 - natürlich muss der Saldo ausgeglichen werden.

und:
Da die 7.- EUR zu zahlen sind, wurden sie vom Guthaben abgezogen.
Das ist wahrscheinlich eine Mahngebühr o.ä. und gehört daher auf 2102, weil
GewSt (und alles was damit zusammenhängt) nicht abzugsfähig ist.

Es wird ein Schreiben der Stadt bzw. Gemeinde geben, wo diese 7.- EUR drin
erwähnt werden oder man fragt einfach in der Behörde mal nach.
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