Hallo,
wegen der finanziellen Planung eines Firmenneubaus interessiert mich folgende Frage.
Es werden GA-Fördermittel in den neuen Bundesländern beantragt (ehemals Investzuschuss) und auch die Investitionszulage wird beantragt.
Nach meinem Wissenstand gibt es da Unterschiede in der Verbuchung und auch Wahlmöglichkeiten.
Die Investitionszulage wurde bisher im "normalen" Geschäftsbetrieb in voller Höhe im jeweiligen Zuflussjahr als Ertrag gebucht.
Da dieser Betrag mit dem Neubau eines Gebäudes ziemlich hoch wird, würde ich lieber in einen Passivposten über die Laufzeit der Afa abgrenzen. Ist das richtig und möglich?
Kann man generell und vollständig im Zuflussjahr ertragswirksam buchen?
Den GA-Zuschuss der Förderbank würde ich zwingend wie früher den Investiotionszuschuss behandeln und passivisch abgrenzen.
Ist das korrekt oder gibt es andere Möglichkeiten?
Bei beiden Förderungen ändern sich die AHK der betreffenden Wirtschaftsgüter nicht direkt in der Anlagenbuchhaltung, es wird nur über den Passivposten jährlich ertragswirksam gebucht.
Seht Ihr das auch so bzw, wie würdet Ihr verfahren, vielleicht auch mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage?
Besten Dank im Voraus.
Viele Grüsse
Tholi
wegen der finanziellen Planung eines Firmenneubaus interessiert mich folgende Frage.
Es werden GA-Fördermittel in den neuen Bundesländern beantragt (ehemals Investzuschuss) und auch die Investitionszulage wird beantragt.
Nach meinem Wissenstand gibt es da Unterschiede in der Verbuchung und auch Wahlmöglichkeiten.
Die Investitionszulage wurde bisher im "normalen" Geschäftsbetrieb in voller Höhe im jeweiligen Zuflussjahr als Ertrag gebucht.
Da dieser Betrag mit dem Neubau eines Gebäudes ziemlich hoch wird, würde ich lieber in einen Passivposten über die Laufzeit der Afa abgrenzen. Ist das richtig und möglich?
Kann man generell und vollständig im Zuflussjahr ertragswirksam buchen?
Den GA-Zuschuss der Förderbank würde ich zwingend wie früher den Investiotionszuschuss behandeln und passivisch abgrenzen.
Ist das korrekt oder gibt es andere Möglichkeiten?
Bei beiden Förderungen ändern sich die AHK der betreffenden Wirtschaftsgüter nicht direkt in der Anlagenbuchhaltung, es wird nur über den Passivposten jährlich ertragswirksam gebucht.
Seht Ihr das auch so bzw, wie würdet Ihr verfahren, vielleicht auch mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage?
Besten Dank im Voraus.
Viele Grüsse
Tholi