Guten Tag,
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Das Unternehmen erhält im Dezember eine Anzahlungsrechnung für eine geplante Einrichtung verschiedener IT-Sicherungssysteme, welche erst im nächsten Jahr erfolgt. Die Rechnung wird ebenfalls erst im nächsten Jahr bezahlt.
Wie ist hier für den JA zu buchen?
- Eine Verbindlichkeit kann ja eigentlich noch nicht gebildet werden, da es sich lediglich um eine Anzahlungsrechnung handelt und noch keine Verpflichtung dem Lieferanten gegenüber besteht, da noch keine Leistung erbracht wurde bzw. diese erst im nächsten Jahr erbracht wird.
- Eine Rückstellung? Doch was bucht man dann bei der Rückstellung im Soll, da der Aufwand ja auch erst im nächsten Jahr erfolgt?
Irgendwie muss der Sachverhalt doch für den Jahresabschluss berücksichtigt werden oder?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Das Unternehmen erhält im Dezember eine Anzahlungsrechnung für eine geplante Einrichtung verschiedener IT-Sicherungssysteme, welche erst im nächsten Jahr erfolgt. Die Rechnung wird ebenfalls erst im nächsten Jahr bezahlt.
Wie ist hier für den JA zu buchen?
- Eine Verbindlichkeit kann ja eigentlich noch nicht gebildet werden, da es sich lediglich um eine Anzahlungsrechnung handelt und noch keine Verpflichtung dem Lieferanten gegenüber besteht, da noch keine Leistung erbracht wurde bzw. diese erst im nächsten Jahr erbracht wird.
- Eine Rückstellung? Doch was bucht man dann bei der Rückstellung im Soll, da der Aufwand ja auch erst im nächsten Jahr erfolgt?
Irgendwie muss der Sachverhalt doch für den Jahresabschluss berücksichtigt werden oder?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Bearbeitet:
wayne1909 - 09.12.2015 16:51:15