Buchung von erhaltenen Anzahlungen

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[ geschlossen ] Buchung von erhaltenen Anzahlungen
Hallo,

ich bin neu und ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen. Folgender Geschäftsvorfall:

Einen GmbH will ein Grundstück + Bauten mit jemanden zusammen Person X kaufen über eine Zwangsversteigerung. Der Zuschlag bei der Zwangsversteigerung ist erfolgt. Kaufbetrag 190.000 Euro.
Die Person X zahlt nun an die GmbH einen Betrag von 20.000 Euro in bar als Eigenanteil für den Kauf.
Die GmbH zahlt davon 10.000 Euro an den Gläubiger aus der Zwangsversteigerung als Teilbeitrag auf das Meistgebot. Wie verbuche ist dies in SKR 04? Über ein Anzahlungskonto? Und wenn ja welches? Bleiben dann auf diesem Konto noch die restlichen 10.000 Euro stehen?

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nun ein paar Monate später. Ein Teil 160.000 wird finanziert.
Der Rest der Kaufpreissumme 20.000 Euro und zusätzlich Kosten wie Zinsen bezahlt die GmbH aus der Kasse. Wie löse ich nun die Anzahlungen auf? Wenn die restlichen 10.000 Euro überhaupt darauf gebucht werden?

Ich bin schon total verwirrt. Danke erstmal für die schnelle Antwort
Gruß Sanni
Hallo Sanni,

Zitat
Sanni quote:
Einen GmbH will ein Grundstück + Bauten mit jemanden zusammen Person X kaufen
Wird das Grundstück aufgeteilt und dies im Grundbuch eingetragen.?

Zitat
Sanni quote:
Die Person X zahlt nun an die GmbH einen Betrag von 20.000 Euro in bar als Eigenanteil für den Kauf.
Zahlt Person X noch mehr, was erhält er dafür?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

ja das Grundstück mit der Liegenschaft wird im Grundbuch eingetragen. Je zur Hälfte die GmbH und Person X.
Die Person X zahlt alle Kosten je zur Hälfte und ist Miteigentümer. Er erhält dafür anteilig die Einnahmen aus dem Mietgewinn am Ende des Jahres. Es wird über das Jahr eine EÜR über eine Verwaltung erstellt. Ich buche über die GmbH die Mieteinnahmen und alle anfallenden Kosten. Am Ende des Jahres Afa etc. Die Daten von EÜR fließen in den Jahresabschluss der GmbH mit ein.
Sanni
Hallo Sanni,

eine Frage hab ich nun doch noch.

Tritt die GmbH erstmal als alleinige Käuferin bei der Versteigerung auf und verkauft dann die Hälfte an Person X, so das die Rechnung erstmal auf die GmbH ausgestellt ist?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

ja es lief alles über die GmbH. Die Finanzierung des Kaufpreises läuft ja auch über die GmbH.  Die Person X ist aber schon im Grundbuch eingetragen.
Gruß Sanni
Dann würd ich den Kauf wie gewohnt bei der GmbH abwickeln und dann bei der GmbH eine Forderung gegenüber Person X aktivieren die dann das AV mindert.

Die bereits gezahlten 20.000 Euro mindern dann somit die Fdg. der GmbH.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

würde Sinn machen. Das blöde ist nur, dass ich die Anzahlung schon auf das Konto 720 (Anzahlungen auf Bauten auf eigenen Grundstücken) gebucht habe. Und davon 10.000 Euro als Zahlg. des Kaufpreises auf den Kreditor verbucht habe. Jetzt stehen noch 10.000 Euro auf dem Konto 720. Bleiben die erstmal stehen?
Ich glaub ich mas mich irgendwie festgefahren. Je länger man darüber nachdenkt, desto verzwickter wird es.
Sanni
Wieso, buch doch die Fdg. jetzt ein, so das das Grundstück einschl. Gebäude für die GmbH den richtigen Wert anzeigt und korrigiere die bereits gebuchten Eingänge von den Kreditoren und dem Kto 720 durch eine Buchung an das Fdg-Kto.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

ok, ich werde es so buchen. Jetzt wo man die Antworten liest, macht alles wieder einen Sinn. Ich hab mich selber total verwirrt. Danke für die Antworten!!!!

Einen allgemeine Frage hab ich noch: Ich verbuche ja die Mieteinnahmen auf das Konto Steuerfreie Umsätze aus V & V § 4 Nr. 12  UStG. Kann ich bei den anfallenden Kosten, wei z. B: Gas, Strom, Wasser die Vorsteuer ziehen? Es ist ja kein Gewerbe, sonder Privat vermietet.
Gruß Sanni
Wenn das Gebäude ohne Ust. vermietet wird kann auch keine Vst. gezogen werden, auch nicht vom Kaufpreis.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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