Hallo zusammen,
ich habe eine UG gegründet, mich als Geschäftsführer angestellt, und mir im ersten Monat der Gründungsphase kein Gehalt ausgezahlt (zur Vermeidung von Anfangsverlusten). Nun muss ich natürlich trotzdem Sozialversicherungsabgaben für diesen Monat zahlen.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen wie diese zu verbuchen sind (SKR 04)?
Im Normalfall buche ich
Gehalt (6020) nach
Verbindlichkeiten aus LSt, SolZ, KiSt (3730)
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (3720)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (3740)
Im ersten Monat ist nun kein Gehalt ausgezahlt worden und es sind somit nur "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" angefallen. Buche ich diese auch einfach vom Gehaltskonto (6020) und sind diese Sozialversicherungsabgaben auch lohnsteuerpflichtig?
Vielen Dank für jegliche Hilfe.
Freundliche Grüße,
Beni
ich habe eine UG gegründet, mich als Geschäftsführer angestellt, und mir im ersten Monat der Gründungsphase kein Gehalt ausgezahlt (zur Vermeidung von Anfangsverlusten). Nun muss ich natürlich trotzdem Sozialversicherungsabgaben für diesen Monat zahlen.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen wie diese zu verbuchen sind (SKR 04)?
Im Normalfall buche ich
Gehalt (6020) nach
Verbindlichkeiten aus LSt, SolZ, KiSt (3730)
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (3720)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (3740)
Im ersten Monat ist nun kein Gehalt ausgezahlt worden und es sind somit nur "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" angefallen. Buche ich diese auch einfach vom Gehaltskonto (6020) und sind diese Sozialversicherungsabgaben auch lohnsteuerpflichtig?
Vielen Dank für jegliche Hilfe.
Freundliche Grüße,
Beni