Hallo ^_^
Fall:
Ein Mitarbeiter in einer Spedition fährt zuschnell und muss hierfür 20€ Bußgeld zahlen. Die Spedition bezahlt für den Mitarbeiter das Bußgeld.
Frage 1: Muss die Spedtion dem Mitarbeiter die 20€ vom Arbeitslohn abziehen, als Arbeitslohn noch einmal extra versteuern oder kann die Spedtion auch einfach garnicht die 20€ von Ihrem Mitarbeiter zurückfordern?
Frage 2: wie verbuche ich dies (Skr03) ? bei Einzelunternehmern die keine Mitarbeiter haben kommen solche Kosten auf Privat.... hier wären es ja nicht abzugsfähige Betreibsausgaben, jedoch ist im SKR 03 4655 für Werbe und Represäntationskosten und 4654 für nicht abziehbare Bewirtungskosten. Gibt es ein Direktes Konto oder muss ich mir eins erstellen??
Dank
LG
Maslo
Fall:
Ein Mitarbeiter in einer Spedition fährt zuschnell und muss hierfür 20€ Bußgeld zahlen. Die Spedition bezahlt für den Mitarbeiter das Bußgeld.
Frage 1: Muss die Spedtion dem Mitarbeiter die 20€ vom Arbeitslohn abziehen, als Arbeitslohn noch einmal extra versteuern oder kann die Spedtion auch einfach garnicht die 20€ von Ihrem Mitarbeiter zurückfordern?
Frage 2: wie verbuche ich dies (Skr03) ? bei Einzelunternehmern die keine Mitarbeiter haben kommen solche Kosten auf Privat.... hier wären es ja nicht abzugsfähige Betreibsausgaben, jedoch ist im SKR 03 4655 für Werbe und Represäntationskosten und 4654 für nicht abziehbare Bewirtungskosten. Gibt es ein Direktes Konto oder muss ich mir eins erstellen??
Dank

LG
Maslo