Hallo!
Ich leite ein kleines therapeutisches Institut und biete darin auch Seminare an. Diese Seminare sind keine Heilbehandlungen und damit MwSt-pflichtig. Normalerweise zahlen die Kunden für ein bestimmtes Seminar im voraus und ich buche dann Bank an Erträge (SKR03: z.B. 1100/8000) mit Steuerautomatik.
Dieses Jahr habe ich einen Seminarzyklus angeboten, der über 10 Treffen geht. Nicht zuletzt wegen Corona, wird der überwiegende Teil der Treffen erst nächstes Jahr stattfinden. Da ich nach §13(1) 1b versteuere und die meisten Zahlungen vor dem 01.07. eingegangen sind, fällt darauf 19% statt 16% (gültig zu den tatsächlichen Seminaren) an. Bis auf einige verspätete Raten, die dann doch zu 16% zu verbuchen sind. Sehe ich das richtig?
Der Kern der Frage ist aber ein anderer. Wenn ich die Eingänge als Erträge buche, die Kosten für die Seminare aber dieses Jahr gar nicht entstehen, zahle ich dieses Jahr einen Batzen ESt, dem nächstes Jahr ein deftiger Verlust gegenüber steht. Das kann doch nicht korrekt sein! Wie verbuche ich im SKR03 Anzahlungen auf Leistungen, so dass die MwSt sofort fällig wird, aber der Ertrag erst zur Leistungserbringung? Oder ist das rechtlich nicht möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich leite ein kleines therapeutisches Institut und biete darin auch Seminare an. Diese Seminare sind keine Heilbehandlungen und damit MwSt-pflichtig. Normalerweise zahlen die Kunden für ein bestimmtes Seminar im voraus und ich buche dann Bank an Erträge (SKR03: z.B. 1100/8000) mit Steuerautomatik.
Dieses Jahr habe ich einen Seminarzyklus angeboten, der über 10 Treffen geht. Nicht zuletzt wegen Corona, wird der überwiegende Teil der Treffen erst nächstes Jahr stattfinden. Da ich nach §13(1) 1b versteuere und die meisten Zahlungen vor dem 01.07. eingegangen sind, fällt darauf 19% statt 16% (gültig zu den tatsächlichen Seminaren) an. Bis auf einige verspätete Raten, die dann doch zu 16% zu verbuchen sind. Sehe ich das richtig?
Der Kern der Frage ist aber ein anderer. Wenn ich die Eingänge als Erträge buche, die Kosten für die Seminare aber dieses Jahr gar nicht entstehen, zahle ich dieses Jahr einen Batzen ESt, dem nächstes Jahr ein deftiger Verlust gegenüber steht. Das kann doch nicht korrekt sein! Wie verbuche ich im SKR03 Anzahlungen auf Leistungen, so dass die MwSt sofort fällig wird, aber der Ertrag erst zur Leistungserbringung? Oder ist das rechtlich nicht möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe.