Buchungen von Anzahlungen bei IST Besteuerung

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Buchungen von Anzahlungen bei IST Besteuerung
Hallo!

Ich leite ein kleines therapeutisches Institut und biete darin auch Seminare an. Diese Seminare sind keine Heilbehandlungen und damit MwSt-pflichtig. Normalerweise zahlen die Kunden für ein bestimmtes Seminar im voraus und ich buche dann Bank an Erträge (SKR03: z.B. 1100/8000) mit Steuerautomatik.

Dieses Jahr habe ich einen Seminarzyklus angeboten, der über 10 Treffen geht. Nicht zuletzt wegen Corona, wird der überwiegende Teil der Treffen erst nächstes Jahr stattfinden. Da ich nach §13(1) 1b versteuere und die meisten Zahlungen vor dem 01.07. eingegangen sind, fällt darauf 19% statt 16% (gültig zu den tatsächlichen Seminaren) an. Bis auf einige verspätete Raten, die dann doch zu 16% zu verbuchen sind. Sehe ich das richtig?

Der Kern der Frage ist aber ein anderer. Wenn ich die Eingänge als Erträge buche, die Kosten für die Seminare aber dieses Jahr gar nicht entstehen, zahle ich dieses Jahr einen Batzen ESt, dem nächstes Jahr ein deftiger Verlust gegenüber steht. Das kann doch nicht korrekt sein! Wie verbuche ich im SKR03 Anzahlungen auf Leistungen, so dass die MwSt sofort fällig wird, aber der Ertrag erst zur Leistungserbringung? Oder ist das rechtlich nicht möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Zitat
Lars Hane schreibt:
Wie verbuche ich im SKR03 Anzahlungen auf Leistungen,

So wie in deiner Frage steht: Bank/Kasse an Anzahlungen. Es ist noch kein Ertrag, sondern eine Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden.
Bilanz oder EÜR?

USt und ESt: der Unterschied ist bekannt?
Hallo Lars,

Es ist jetzt zuviel, wenn ich hier alles reinschreiben würde.
Ich würde mir eine Tabelle machen, wann welcher Kunde gezahlt hat und wann eine Leistungserbringung erfolgt ist.

Um hier richtig antworten zu können, solltest du schon noch Angaben machen, ob du EÜR machst oder Bilanz und wann du die Ust.Voranmeldung abgeben musst, monatlich, quartalsmäßig oder jährlich. Bei der IST-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer in dem Voranmeldezeitraum, indem
der Unternehmer die Zahlung erhalten hat.

Wenn die Seminare wegen Corona ausfallen, haben die Kunden vielleicht ein Recht auf Rücküberweisung der Anzahlungen ?
Aber ich weiß nicht, wie du das vertraglich geregelt hast.
Hast du schon mal darüber nachgedacht die Ratenzahlungen auszusetzen bzw. rücküberweisen und kurz vor den Präsenzseminaren
nächstes Jahr wieder einzufordern ?
Wenn du freiberuflich tätig bist und bisher keine hohen Fixkosten zu zahlen hast, wäre das ja auch eine Möglichkeit.


LG
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