Servus,
folgende Frage:
Betriebsfahrzeug (EÜR, SKR03) hat einen Vollkaskoschaden der repariert wird. Firma muss den Schaden bei der Werkstatt auslegen und bekommt das Geld im nachhinein von der Versicherung unter Abzug von einer Selbstbeteiligung zurück.
ich mache mal im Beispiel 1000 € zzgl 19 % Mwst
Buche ich dann H1100 Bank 1190 € an S4540 1000€
S1576 190 €
für die Bezahlung bei der Werkstatt
Sobald ich dann das Geld abzüglich z.B. 300 € Selbstbeteiligung bekomme
S1100 700€ an H2742 700€
ist das so korrekt?
Muss die Selbstbeteiligung dann nochmal gesondert gebucht werden oder ist das mit dem ersten Buchungssatz abgefrühstückt?
Die Selbstbeteiligung wird dann sozusagen einfach von der Überweisung der Versuchung der Nettosumme abgezogen, da die komplette Vorsteuer ja schon mit Bezahlung der Werkstattrechnung ,,erledigt" ist.
Grüße
Dave
folgende Frage:
Betriebsfahrzeug (EÜR, SKR03) hat einen Vollkaskoschaden der repariert wird. Firma muss den Schaden bei der Werkstatt auslegen und bekommt das Geld im nachhinein von der Versicherung unter Abzug von einer Selbstbeteiligung zurück.
ich mache mal im Beispiel 1000 € zzgl 19 % Mwst
Buche ich dann H1100 Bank 1190 € an S4540 1000€
S1576 190 €
für die Bezahlung bei der Werkstatt
Sobald ich dann das Geld abzüglich z.B. 300 € Selbstbeteiligung bekomme
S1100 700€ an H2742 700€
ist das so korrekt?
Muss die Selbstbeteiligung dann nochmal gesondert gebucht werden oder ist das mit dem ersten Buchungssatz abgefrühstückt?
Die Selbstbeteiligung wird dann sozusagen einfach von der Überweisung der Versuchung der Nettosumme abgezogen, da die komplette Vorsteuer ja schon mit Bezahlung der Werkstattrechnung ,,erledigt" ist.
Grüße
Dave