Hallo zusammen,
ich mach mich als Uhrmacher selbständig und bin Umsatzsteuerpflichtig. Die Buchhaltung mache ich mit SevDesk. EÜR und SKR03.
Leider finde ich das Thema Belege einbuchen irgendwie komplex, wenn man es alles nach den zich Regeln macht, die es so gibt. Wenns wirklich zu einer Betriebsprüfung kommt, möchte ich es aber richtig machen. Abschreiben, also als Anlage behandeln ist anscheinend Pflicht, aber manches ist irgendwie sinnbefreit?
Ich habe hier ein paar Beispiele und möchte euch fragen, ob das so richtig ist.
#Materialeinkauf 3000 (Kosten für Material)# oder in 4980 ? Wenn 4890, muss ich das dann als Anlage behandeln (GWG)?
- Verbrauchsmaterial:, Bohrer, Schleifpapier, Schraubendreherklinge, Sägeblatt, Dinge die schneller Abnutzen / mit der verbraucht werden etc.
#Wareneinkauf 3200 (Kosten für gekaufte Waren)#
- Ersatzteile: kleine Rädchen, Batterien, Gläser, Uhrenöle
- Uhrenarmbänder
#Kauf einer Maschine 210/4830 (z.B. einer Produktionsmaschine)#
Werkzeuge: Kleine Elektronische und Nicht Elektronische Geräte/Maschinen, Kleine Hilfsmittel/Werkzeuge (z.B. Schraubendreher), Zubehör für Werkzeuge.
Werkstatteinrichtung: Möbel, Tische, Ein Tischfuß, (keine Instandhaltung)
Außerdem habe ich eine Verständnisfrage zu Abschreibung:
Wenn ich mir ein Werkzeug kaufe, das nicht eigenständig nutzbar ist. Zum Beispiel eine Spannzange um die 10,00 EUR für meine Drehbank (Maschine). Dann gehört das in das Buchungskonto 4890. Da es nicht eigenständig Nutzbar ist, kann es nicht als GWG behandelt werden und muss als Anlage über eine Nutzugsdauer abgeschrieben werden. Ist sowas normal auch wenn es nur wenige Euro kostet es über z.B. 10 Jahre abzuschreiben? Auch wenn es anscheinend so korrekt ist finde das Blödsinn... Ein Sägeblatt ist aber wiederum auch nicht eigenständig Nutzbar und kostet nur wenige Cent, genau wie ein kleiner Bohrer, der wohl als Maschinenwerkzeug gilt. Und Maschinenwerkzeuge sind keine GWG. Soll ich Sachen für wenige Cent wirklich Abschreiben?
Vielleicht kann mir wer auf zu Sprünge helfen.
Freundliche Grüße
ich mach mich als Uhrmacher selbständig und bin Umsatzsteuerpflichtig. Die Buchhaltung mache ich mit SevDesk. EÜR und SKR03.
Leider finde ich das Thema Belege einbuchen irgendwie komplex, wenn man es alles nach den zich Regeln macht, die es so gibt. Wenns wirklich zu einer Betriebsprüfung kommt, möchte ich es aber richtig machen. Abschreiben, also als Anlage behandeln ist anscheinend Pflicht, aber manches ist irgendwie sinnbefreit?
Ich habe hier ein paar Beispiele und möchte euch fragen, ob das so richtig ist.
#Materialeinkauf 3000 (Kosten für Material)# oder in 4980 ? Wenn 4890, muss ich das dann als Anlage behandeln (GWG)?
- Verbrauchsmaterial:, Bohrer, Schleifpapier, Schraubendreherklinge, Sägeblatt, Dinge die schneller Abnutzen / mit der verbraucht werden etc.
#Wareneinkauf 3200 (Kosten für gekaufte Waren)#
- Ersatzteile: kleine Rädchen, Batterien, Gläser, Uhrenöle
- Uhrenarmbänder
#Kauf einer Maschine 210/4830 (z.B. einer Produktionsmaschine)#
Werkzeuge: Kleine Elektronische und Nicht Elektronische Geräte/Maschinen, Kleine Hilfsmittel/Werkzeuge (z.B. Schraubendreher), Zubehör für Werkzeuge.
Werkstatteinrichtung: Möbel, Tische, Ein Tischfuß, (keine Instandhaltung)
Außerdem habe ich eine Verständnisfrage zu Abschreibung:
Wenn ich mir ein Werkzeug kaufe, das nicht eigenständig nutzbar ist. Zum Beispiel eine Spannzange um die 10,00 EUR für meine Drehbank (Maschine). Dann gehört das in das Buchungskonto 4890. Da es nicht eigenständig Nutzbar ist, kann es nicht als GWG behandelt werden und muss als Anlage über eine Nutzugsdauer abgeschrieben werden. Ist sowas normal auch wenn es nur wenige Euro kostet es über z.B. 10 Jahre abzuschreiben? Auch wenn es anscheinend so korrekt ist finde das Blödsinn... Ein Sägeblatt ist aber wiederum auch nicht eigenständig Nutzbar und kostet nur wenige Cent, genau wie ein kleiner Bohrer, der wohl als Maschinenwerkzeug gilt. Und Maschinenwerkzeuge sind keine GWG. Soll ich Sachen für wenige Cent wirklich Abschreiben?
Vielleicht kann mir wer auf zu Sprünge helfen.
Freundliche Grüße