Buchungssatz bei Gesellschafterauslage

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Buchungssatz bei Gesellschafterauslage
Hallo,

ich bin noch recht neu in der Buchführung und komme im Moment nicht richtig weiter. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Folgender Sachverhalt:

Gesellschafter bezahlt für die Gesellschaft eine Rechnung von seinem Privatkonto. Im Anschluss wird ihm der ausgelegte Betrag von dem Gesellschaftskonto auf sein Privatkonto überwiesen.

Wenn die Gesellschaft die Rechnung direkt von ihrem Konto bezahlt hätte, würde der Buchungssatz ja folgendermaßen lauten (SKR04, UsT außen vor gelassen):

1. z.B. Büromaterial (6815) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (3310)

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (3310) an Bank (1800)

Wie muss ich den Buchungssatz ändern bzw. ergänzen, dass es für den Fall der Gesellschafterauslage stimmt?
Vielen Dank schonmal!
Richte einfach ein Konto ein Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter.

Man kann auch grundsätzlich Gesellschafter Verrechnungskonten einführen und sämtliche Entnahmen/Einalgen darüber buchen, diese müssen aber angemessen verzinst werden, gibts auch Musterverträge.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 07.09.2011 20:01:08
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Wie würde denn dann der komplette Buchungssatz lauten?
Genauso wie du geschrieben hast nur mit dem Konto von mir.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Tut mir leid, wenn ich etwas auf dem Schlauch stehe.

Ich ersetzte also einfach das Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" durch "Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter"?

Der Buchungssatz heißt dann

"Büromaterial" an "Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter"

und wenn das Geld vom Konto der Gesellschaft auf das Privatkonto des Gesellschafters überwiesen wird

"Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter" an "Bank"?
Kann man so machen. Kommt natürlich auf die Rechtsform
der Unternehmung an.
Beste Grüße BiBu
Wäre das bei einer GmbH bzw. UG richtig?
Ja
Beste Grüße BiBu
Servus zusammen!

Ich hab das Konto 3511 (SKR04) für Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr  für einen Gesellschafter belegt. Das ist ja quasi mein Verrechnungskonto für krzf. Vbl.
Müssen hier auch schon Zinsen berechnet werden, wenn der Gesellschafter z.b. 1000€ auslegt und die GmbH das erst nach 3 Monaten ausgleicht. Oder sind korrekte Zinszahlungen nur bei den Konten RLZ 1-5 Jahre und RLZ mehr als 5 Jahre notwendig, wo auch ein Darlehensvertrag gemacht wurde?

Grüße jogob
Bearbeitet: jogob - 05.10.2014 17:46:32
Zitat
jogob schreibt:
Servus zusammen!



Ich hab das Konto 3511 (SKR04) für Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr  für einen Gesellschafter belegt. Das ist ja quasi mein Verrechnungskonto für krzf. Vbl.

Müssen hier auch schon Zinsen berechnet werden, wenn der Gesellschafter z.b. 1000€ auslegt und die GmbH das erst nach 3 Monaten ausgleicht. Oder sind korrekte Zinszahlungen nur bei den Konten RLZ 1-5 Jahre und RLZ mehr als 5 Jahre notwendig, wo auch ein Darlehensvertrag gemacht wurde?



Grüße jogob
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